Unsere Informationen für Sie
Fragen & Antworten
Eine Leistungserhöhung beim Stromanschluss bedeutet, dass der Anschluss so angepasst wird, dass er mehr elektrische Leistung bereitstellen kann. Dies ist notwendig, wenn Sie zusätzliche oder leistungsstärkere Geräte wie z. B. einen größeren Durchlauferhitzer oder eine Klimaanlage betreiben möchten.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Bestandsanschluss ändern.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind elektrische Geräte mit einer Anschlussleistung über 4,2 kW, die zur Stabilisierung des Stromnetzes gesteuert werden können. Dazu gehören z. B.:
Private Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge (z.B. Wallboxen), auch mobile Ladeeinrichtungen, die über eine Steckverbindung betreiben werden
Wärmepumpen und Zusatzheizungen wie Heizstäbe
Anlagen zur Raumkühlung (z.B. Klimaanlagen)
Stromspeicher zur Speicherung elektrischer Energie
Seit dem 01.01.2024 dürfen steuerbare Verbrauchseinrichtungen ohne vorherige Zustimmung und Netzprüfung durch den Netzbetreiber in Betrieb genommen werden. Dennoch ist eine verpflichtende Inbetriebsetzungsmeldung erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Neuregelung § 14a EnWG.
Eine Mehrspartenhauseinführung (MSH) ist eine Vorrichtung, die mehrere Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation) gebündelt durch eine einzige Öffnung in das Gebäude einführt. Sie bietet zahlreiche Vorteile:
Platz- und Kostenersparnis: Nur ein Durchbruch spart Material und Aufwand.
Dichtigkeit und Brandschutz: Weniger Bohrungen bieten besseren Schutz vor Feuchtigkeit und erfüllen die baulichen Anforderungen.
Einfache Installation und Flexibilität: Die Leitungen werden zentral und sauber eingeführt und bei Bedarf können weitere Versorgungsleitungen ergänzt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Mehrspartenanschluss.
Für die Stromversorgung Ihrer Baustelle wird ein zeitlich befristeter Netzanschluss eingerichtet – auch bekannt als Baustromanschluss. Dieser Anschluss ist eine provisorische Lösung zur vorübergehenden Stromversorgung, in der Regel für maximal ein Jahr. Er wird zum Beispiel genutzt für:
den elektrischen Anschluss eines Baustellenverteilers,
den Betrieb von Baugeräten und Maschinen,
oder in ähnlicher Form für Schaustellerbetriebe.
Weitere Informationen finden Sie im Online-Service Baustrom- oder Schaustelleranschluss beantragen.
Sie können Ihren Stromanschluss ganz einfach über unser Kundenportal beantragen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Neubau anschließen.