Unsere Informationen für Sie
Fragen & Antworten
Ja, beim Ersteinbau eines Zählers wird in der Regel ein Smart Meter, auch intelligentes Messsystem genannt, installiert, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Einführung der Smart Meter richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und hängt von der Marktsituation und Verfügbarkeit der Geräte ab.
Bitte beachten Sie, dass der Einbau eines Smart Meters durch die Netze BW erfolgt, nachdem eine Elektrofachkraft oder ein Installateurbetrieb den Zählereinbau im Kundenportal von Netze BW angemeldet hat.
Weitere Informationen finden Sie auf der Netze BW Webseite zu Smart Meter.
Der RLM-Zähler misst in regelmäßiger Frequenz den Mittelwert der tatsächlich abgenommenen Leistung, sprich des Stromverbrauchs.
Sie erhalten spätestens drei Monate vor dem Einbau Ihrer modernen Messeinrichtung automatisch ein Schreiben von uns. In diesem Schreiben informieren wir Sie darüber, dass Ihr analoger Stromzähler bald durch einen digitalen Stromzähler ersetzt wird. Zwei Wochen vor dem Einbau erhalten Sie zudem einen schriftlichen Terminvorschlag für den Wechsel.
Weitere Informationen finden Sie auf der Netze BW Webseite zu digitalen Stromzählern.
Geräusche können auftreten, wenn die Durchflussmenge die Einsatzgrenze des Zählertyps überschreitet. Überprüfen Sie bitte, ob die reale Durchflussmenge innerhalb der zulässigen Grenzen liegt. Andernfalls sollte ein passender Zähler installiert werden.
Der § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bietet sowohl für Anlagenbetreiber als auch für das Stromnetz mehrere Vorteile:
Reduzierte Netzentgelte: Anlagenbetreiber profitieren von niedrigeren Netzentgelten.
Beitrag zur Energiewende: Die flexible Steuerung von Verbrauchseinrichtungen erleichtert die Integration erneuerbarer Energien.
Netzstabilisierung: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen können bei hoher Netzbelastung gedrosselt oder zeitweise abgeschaltet werden.
Optimierung des Eigenverbrauchs: Besitzer von Erzeugungsanlagen können ihren Eigenverbrauch an die Erzeugung anpassen.
Förderung von Lastmanagement: Der § 14a EnWG unterstützt die gezielte Steuerung des Energieverbrauchs, was Kosteneinsparungen bedeuten kann.
Verringerung von Netzengpässen: Durch die Steuerung von Lasten können Netzengpässe reduziert und teure Netzausbauten vermieden werden.
Erhöhte Flexibilität: Anlagenbetreiber können flexibel auf Signale des Netzbetreibers reagieren und so einen Beitrag zur Systemstabilität.
Potenzial für neue Geschäftsmodelle: § 14a EnWG kann die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle im Bereich der Energievermarktung und -dienstleistungen fördern.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die tatsächlichen Vorteile von der individuellen Situation und den spezifischen Bedingungen des jeweiligen Netzbetreibers abhängen.