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Fragen & Antworten

Was bedeutet die Versetzung eines Gasanschlusses?

Die Versetzung eines Gasanschlusses bedeutet, dass der bestehende Anschluss an eine andere Stelle auf dem Grundstück oder im Gebäude verlegt wird. Dies betrifft in der Regel die Hauseinführung, die Anschlussleitung oder die Hauptabsperreinrichtung und kann z. B. notwendig sein, wenn:

  • das Gebäude umgebaut wird,

  • ein neuer Zugang oder Anbau entsteht,

  • oder der aktuelle Anschlussplatz nicht mehr genutzt werden kann.

Die Maßnahme wird individuell geplant und muss von einem eingetragenen Installationsbetrieb sowie von der Netze BW geprüft und umgesetzt werden.

 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Bestandsanschluss ändern.

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Was versteht man unter einer Leistungserhöhung?

Eine Leistungserhöhung beim Gasanschluss bedeutet, dass der vorhandene Anschluss an einen höheren Gasbedarf angepasst wird – zum Beispiel, wenn eine größere Heizungsanlage eingebaut oder zusätzliche Gasgeräte installiert werden sollen.

 

Dabei wird geprüft, ob Ihr bestehender Gasanschluss sowie die Hausinstallation, die Messeinrichtung und die Regeltechnik für die neue Gesamtleistung geeignet sind. Falls nicht, müssen technische Anpassungen vorgenommen werden. Diese erfolgen in Abstimmung mit der Netze BW und einem bei uns eingetragenen Installateurbetrieb.

 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Bestandsanschluss ändern.

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Was ist ein Gasanschluss?

Ein Gasanschluss ist die technische Verbindung zwischen dem öffentlichen Gasversorgungsnetz und der Gasanlage in Ihrem Gebäude. Über diesen Anschluss wird Erdgas (oder z. B. Biogas) sicher und kontrolliert bereitgestellt – zum Beispiel für Heizung, Warmwasser oder Küchengeräte. 

 

Der Gasanschluss umfasst folgende Bestandteile:

  • Hausanschlussleitung: Diese Leitung verläuft vom öffentlichen Gasnetz bis zu Ihrem Gebäude und wird durch die Netze BW verlegt.

  • Hauptabsperreinrichtung: Hier befindet sich der Übergabepunkt vom Netz zur Hausinstallation. In manchen Fällen ist nach der Hauptabsperreinrichtung ein Druckregelgerät verbaut.

  • Gaszähler: Der Zähler misst, wie viel Gas verbraucht wird – als Grundlage für Ihre Abrechnung.

  • Sicherheitseinrichtungen: Zum Beispiel Gasströmungswächter, der automatisch den Gasfluss unterbricht, wenn die Gasleitung beschädigt wird oder ein unerlaubter Gasstrom festgestellt wird.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Gasanschluss.

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Welche Arten der Stilllegung eines Gasanschlusses gibt es?

Es gibt zwei Varianten:

  • Vorübergehende Stilllegung: Der Gasanschluss wird z. B. wegen Bauarbeiten oder Abriss unterbrochen, eine Wiederinbetriebnahme ist geplant.

  • Endgültige Abtrennung: Der Gasanschluss wird dauerhaft vom Netz getrennt, z. B. bei Rückbau oder geplanter Nichtnutzung.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Bestandsanschluss ändern.

 

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Wie beantrage ich den Einbau, Ausbau oder Wechsel eines Gaszählers?

Der Einbau, Ausbau oder Wechsel eines Gaszählers wird über ein Formular beantragt, das von Ihrem beauftragten und bei uns eingetragenen Installateurbetrieb eingereicht wird.

 

Hinweis: Aktuell können noch keine Gaszähler über das Kundenportal der Netze BW beantragt werden.

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Sie modernisieren Ihr Haus oder bauen gerade neu und sind auf der Suche nach einer Energieversorgung für Ihr Zuhause? Dann könnte Gas eine Option sein.

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