Unsere Informationen für Sie
Fragen & Antworten
Die neue Trinkwasserverordnung ist am 24.06.2023 in Kraft getreten. Im Rahmen dieser Verordnung veröffentlicht die Netze BW Wasser GmbH auf dem neuen Wasserportal des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) umfassende Informationen zu Themen wie Wasserqualität, Preise und Leistungen.
Eine Leistungserhöhung beim Trinkwasseranschluss bedeutet, dass die Menge an Wasser, die Ihr Anschluss liefern kann, erhöht wird. Dies kann notwendig sein, wenn sich Ihr Wasserbedarf ändert, beispielsweise durch eine größere Familie oder zusätzliche Geräte, die Wasser benötigen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Bestandsanschluss ändern.
Die Versetzung eines Trinkwasseranschlusses bezieht sich auf das dauerhafte Umlegen von Leitungen oder die Änderung des Einbauorts der Hauseinführung. Dies kann erforderlich sein, wenn Baumaßnahmen auf Ihrem Grundstück, wie zum Beispiel der Neubau einer Garage oder eines Schwimmbades, durchgeführt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Bestandsanschluss ändern.
Die Stilllegung eines Trinkwasseranschlusses kann in zwei Varianten erfolgen:
Vorübergehende Stilllegung: Der Trinkwasseranschluss kann vorübergehend stillgelegt werden, beispielsweise bei Bauarbeiten oder einem Abriss, sofern eine Wiederinbetriebnahme geplant ist. Dabei müssen hygienische Voraussetzungen erfüllt werden und die Möglichkeit einer Stilllegung wird stets individuell geprüft, um die Einhaltung aller Anforderungen sicherzustellen.
Endgültige Abtrennung: Der Trinkwasseranschluss wird dauerhaft vom Netz getrennt, z. B. bei Rückbau oder geplanter Nichtnutzung.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Bestandsanschluss ändern.
Einen eingetragenen Fachbetrieb für Wasserinstallationen können Sie über den Online-Service Installateurbetriebe finden suchen. Dort haben Sie die Möglichkeit, gezielt nach Fachkräften in Ihrer Region zu suchen.