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Unsere Informationen zum Thema: Zähler

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Fragen & Antworten

Die Netze BW Wasser GmbH bzw. entsprechende Dienstleister werden Sie im Vorfeld über den Wechseltermin informieren.

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Wenn Ihre Verbrauchseinrichtung vor dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurde, können Sie freiwillig in die Regelung nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wechseln. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Technische Mindestanforderungen (TMA): Ihre Verbrauchseinrichtung muss fernsteuerbar sein und über eine geeignete Kommunikationsschnittstelle verfügen (z. B. ein Smart Meter).

  2. Anmeldung: Melden Sie Ihre Verbrauchseinrichtung bei der Netze BW an. Wir prüfen die Voraussetzungen und entscheiden über die Teilnahme.

  3. Vertragliche Anpassungen: Klären Sie mit Ihrem Stromlieferanten die neuen Konditionen für die Netzentgeltreduzierung.

  4. Zustimmung zur Steuerung: Sie müssen einwilligen, dass Ihre Anlage netzorientiert gesteuert werden darf.

Die Umstellung muss bis spätestens 31.12.2028 erfolgen. Wenn Sie bis dahin nicht selbst wechseln, wird Ihre Anlage durch die Netze BW automatisch überführt. Ein Rückwechsel in den alten Vertrag ist danach nicht mehr möglich.

 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Regelung § 14a EnWG.

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Die ausgebauten Zähler, die Eigentum der Netze BW sind, werden nach Möglichkeit vollständig recycelt. Sofern ein Zähler den technischen und gesetzlichen Anforderungen weiterhin entspricht, kann er zurückgesetzt und erneut verwendet werden.

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Der Gaszähler wird im Regelfall einmal jährlich abgelesen, meist zu dem Zeitpunkt, an dem die Jahresabrechnung erstellt wird. Darüber hinaus ist es entscheidend, den Zählerstand sowohl bei einem Umzug – in beiden Wohnungen – als auch zu Beginn und Ende eines Vertrags zu dokumentieren, um eine präzise Abrechnung zu ermöglichen.

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Wenn Sie vermuten, dass Ihr Zähler nicht korrekt misst, können Sie eine Zählerbefundprüfung durch eine qualifizierte Eichstelle veranlassen. Diese eichrechtliche Prüfung ist kostenpflichtig und für jedes Messgerät möglich. Sie können das Antragsformular für die Prüfung bei unserem Zählerservice anfordern. Bitte beachten Sie, dass die Kosten bei einem negativen Ergebnis (wenn der Zähler korrekt zählt) Ihnen in Rechnung gestellt werden.

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Zähler im Überblick

In Deutschland sind geeichte Stromzähler, Gaszähler und Wasserzähler zuverlässige Grundlage für korrekte Abrechnungen für Energie und Wasser.

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