Zum Inhalt springen Zum Footer springen

Unsere Informationen zum Thema: Zähler

Alle

Fragen & Antworten

Die Eingabe über Lichtimpulse an der optischen Schnittstelle der modernen Messeinrichtung kann unter Umständen gewöhnungsbedürftig sein. Um Ihnen bei der Eingabe der PIN zu helfen, haben wir ein Erklärvideo zur PIN-Eingabe für Sie bereitgestellt.

Danke für das Feedback!

Die Entscheidung für ein Abrechnungsmodell im Zusammenhang mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die damit verbundene Abrechnung der Netzentgelte erfolgt in Abstimmung mit Ihrem Stromlieferanten.

 

Um Ihr Abrechnungsmodell zu wählen und zu melden, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Kontaktieren Sie Ihren Stromlieferanten, um sich über die verfügbaren Abrechnungsmodelle zu informieren und die für Sie passende Option zu besprechen.

  2. Ihr Stromlieferant wird Ihnen die notwendigen Formulare und Informationen zur Verfügung stellen, um Ihre Entscheidung für ein Abrechnungsmodell zu treffen.

  3. Füllen Sie alle erforderlichen Unterlagen aus und reichen Sie diese bei Ihrem Stromlieferanten ein.

  4. Ihr Stromlieferant wird die Informationen prüfen und die Entscheidung an den Netzbetreiber weiterleiten, um die Abrechnung entsprechend zu koordinieren.

Bitte beachten Sie, dass die genauen Prozesse und Anforderungen je nach Stromlieferant variieren können. Es ist wichtig, dass Sie alle erforderlichen Schritte gemäß den Anweisungen Ihres Stromlieferanten durchführen.

Danke für das Feedback!

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Ihren Zählerstand mitzuteilen:

  1. Online: Geben Sie die Vorgangs- und Zählernummer in unserem Online-Service Zählerstand erfassen ein oder scannen Sie den QR-Code mit Ihrem Smartphone.

  2. Kundenportal: Registrieren Sie sich einmalig mit Ihrer E-Mail-Adresse und einem Passwort, um Ihren Zählerstand einzugeben und E-Mail-Erinnerungen zu erhalten.

  3. Telefonisch: Rufen Sie die Nummer 0800 3629-260 an, um Ihren Zählerstand telefonisch zu übermitteln.

Mit Ihrer Zählerstandsmeldung tragen Sie zu einer transparenten Abrechnung bei.

Danke für das Feedback!

Die Eichfrist gibt den Zeitraum an, nach dem ein Gaszähler neu geeicht oder ersetzt werden muss, um weiterhin eine exakte Messung zu gewährleisten. Für die meisten Haushaltsgaszähler bis zur Größe G10, wie beispielsweise Balgengaszähler, beträgt die Frist acht Jahre; nach Ablauf ist eine Prüfung oder ein Austausch durch geschultes Fachpersonal erforderlich. 

 

Hinweis: Anhand eines Stempels auf dem Gerät können Sie die letzte Eichung ablesen und sich bei abgelaufener Frist an Ihren Energieanbieter wenden. Er verantwortet die Wartung und die Eichung.

Danke für das Feedback!

Eine qualifizierte Elektrofachkraft muss vor Ort prüfen, ob Ihr Zählerschrank den technischen Anforderungen entspricht. Dabei werden die geltenden Normen und Vorschriften, wie die VDE-Bestimmungen, die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Netze BW und eventuell weitere spezifische Vorgaben, berücksichtigt.

 

Zu den allgemeinen Anforderungen an einen Zählerschrank gehören unter anderem:

  • Ausreichende Größe für die vorhandenen und geplanten Zähler und Messgeräte.

  • Geeignete Schutzvorrichtungen, wie Überstromschutzeinrichtungen.

  • Korrekte Beschriftung und Kennzeichnung der einzelnen Komponenten.

  • Zugänglichkeit und Sicherheit für Wartungs- und Prüfarbeiten.

  • Vorhandensein einer Hauptleitungsabzweigklemme und eines selektiven Hauptleitungsschutzschalters (SH-Schalter), falls erforderlich.

  • Einhaltung der Schutzklassen und Schutzarten, insbesondere in Bezug auf Feuchtigkeit und Fremdkörper.

Für eine genaue Beurteilung und Beratung wenden Sie sich bitte an eine Elektrofachkraft, die Sie über die Installateursuche der Netze BW finden können.

Danke für das Feedback!
121 - 125 von 153

Themenseite

Zähler im Überblick

In Deutschland sind geeichte Stromzähler, Gaszähler und Wasserzähler zuverlässige Grundlage für korrekte Abrechnungen für Energie und Wasser.

Service