Unsere Informationen zum Thema: Zähler
Fragen & Antworten
Wenn Sie keinen Zählerstand zurückmelden, wird Ihr Verbrauch geschätzt.
Wenn Sie einen Defekt an Ihrem Gaszähler vermuten, informieren Sie bitte umgehend den zuständigen Messstellenbetreiber. Dieser prüft den Zähler und veranlasst bei Bedarf einen Austausch.
Die Eichfrist für Stromzähler beträgt 8 Jahre für digitale Zähler und 16 Jahre für analoge bzw. mechanische Zähler.
Nein. Der Eigenverbrauch der Geräte ist nicht Teil der gemessenen Energie.
Weitere Informationen finden Sie auf der Netze BW Webseite zu Smart Meter.
Wenn Sie Bedenken, haben, dass Ihr Wasserzähler Ihren Verbrauch nicht korrekt misst, stehen wir Ihnen als zuständiger Messstellenbetreiber zur Seite. In vielen Fällen können Sie die Ursache selbst feststellen. Nutzen Sie unsere Checkliste und die weiterführenden Informationen zur Befundprüfung.