Unsere Informationen zum Thema: Zähler
Fragen & Antworten
Bei der Stilllegung Ihres Gasanschlusses wird der Gaszähler von uns ausgebaut. Ihr bei uns eingetragener Installateurbetrieb meldet die Stilllegung bei uns an.
Das Smart Meter kommuniziert über eine sichere Datenverbindung, die den automatischen Austausch von Zählerständen und weiteren relevanten Informationen ermöglicht.
Die Übertragung der Daten erfolgt in Echtzeit, ist IP-basiert und verschlüsselt. Aktuell erfolgt diese Kommunikation ausschließlich über das Mobilfunknetz.
Sie möchten außerplanmäßig ein Smart Meter erhalten? Dann fragen Sie uns gerne danach! Wenn aus gesetzlichen Gründen nicht ohnehin der Zählertausch bei Ihnen vorgesehen ist, prüfen wir gerne die technischen Möglichkeiten bei Ihnen vor Ort. Der außerplanmäßige Zählerwechsel auf Ihren Wunsch kostet Sie einmalig 116,62 €. Melden Sie sich gleich unter energiezukunft@netze-bw.de, telefonisch unter 0800 3629 130 oder nutzen Sie unser Online-Formular zur Beantragung eines Smart Meters.
Weitere Informationen finden Sie auf der Netze BW Webseite zu Smart Meter.
Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen stehen drei Modelle zur Verfügung, um Netzentgelte zu reduzieren und Anreize für eine netzdienliche Nutzung zu schaffen:
Modul 1 – Pauschale Reduzierung: Betreiber*innen erhalten eine feste jährliche Vergütung, unabhängig von Steuerung oder tatsächlichem Verbrauch. Eine separate Messung ist nicht erforderlich.
Modul 2 – Prozentuale Reduzierung: Der Arbeitspreis des Netzentgelts wird um 60 % gesenkt, jedoch nur für den Verbrauch der steuerbaren Einrichtung. Ein separater Zählpunkt ist notwendig, um den Verbrauch exakt zu erfassen.
Modul 3 – Zeitvariable Netzentgelte: Die Netzentgelte richten sich nach der Tageszeit (z. B. günstiger in netzentlasteten Zeiten). Es kann nur in Kombination mit Modul 1 genutzt werden und setzt ein intelligentes Messsystem voraus.
