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Netzanschluss

Flexible Netzanschlussvereinbarung (FCA)

Rahmenbedingungen für den Abschluss einer flexiblen Netzanschlussvereinbarung.

Was ist eine flexible Netzanschlussvereinbarung (FCA)?

Mit einem Flexible Connection Agreement (FCA) können Unternehmen ihren Anschluss früher nutzen, auch wenn die benötigte Netzkapazität noch nicht vollständig verfügbar ist. Die flexible Netzanschlussvereinbarung wird zwischen der Netze BW und dem anschlussnehmenden Unternehmen geschlossen.

Dabei vereinbaren wir im Voraus, unter welchen Bedingungen das Unternehmen seinen Leistungsbezug aus dem Netz oder seine Einspeisung begrenzt. So lassen sich vorhandene Kapazitäten im Stromnetz effizient nutzen und Netzanschlüsse können schneller realisiert werden.

Ein FCA eignet sich für Anschlussnehmer, die ihren Energiebezug oder ihre Einspeisung zeitweise anpassen können, beispielsweise durch flexible Produktionsprozesse, Speicher als Lastpuffer oder Lastmanagementsysteme.

Arten von flexiblen Netzanschlussvereinbarungen

Je nach Ausgestaltung der Restriktionen werden unterschiedliche FCA-Modelle unterschieden:

Statischer FCA

Eine feste maximale Leistung für die Netzeinspeisung wird vereinbart. Diese darf nicht überschritten werden.

Unter dieser Bedingung kann mehr Erzeugungs- oder Speicherleistung installiert werden, als aktuell vom Netz aufgenommen werden kann (Überbauung des Netzanschlusses).

Dieses Modell bieten wir aktuell in Form einer Vereinbarung einer Einspeisewirkleistung (PAV,E) an. Informationen finden Sie auf der Webseite Einspeisewirkleistung vereinbaren.

Dynamischer FCA

Die verfügbare Leistung variiert im Zeitverlauf. Auf Basis von Erfahrungswerten wird die jeweils zur Verfügung stehende Leistung zwischen der Netze BW und dem anschlussnehmenden Unternehmen vertraglich geregelt.

Die folgenden Informationen auf dieser Webseite beziehen sich auf einen dynamischen FCA.

Volldynamischer FCA

Die verfügbare Leistung wird entsprechend der aktuellen Netzsituation gesteuert.

Hinweis: Aufgrund der geringen Planbarkeit für Anschlussnehmer setzt die Netze BW dieses Modell zum jetzigen Zeitpunkt nicht um. Der regulatorische Rahmen ist zudem noch nicht definiert.

Anfrage stellen

Aktuell bieten wir flexible Netzanschlussvereinbarungen für Bezugskunden mit einer geplanten Leistung von 950 kW oder mehr an, wenn die gewünschte Leistung nicht zugeteilt werden kann.

3 Schritte zur flexiblen Netzanschlussvereinbarung

  1. Anfrage im Kundenportal stellen: Im Laufe Ihrer Anfrage im Kundenportal können Sie unverbindlich Interesse an einer flexiblen Netzanschlussvereinbarung bekunden.
  2. Angebot: Sollte keine ausreichend feste Leistung zugeteilt werden können, erhält der Anschlussnehmer – wenn möglich – ein individuelles Angebot, das die konkret mögliche Anschlussleistung mit einem festen und einem flexiblen Anteil ausweist.
  3. Entscheidung des Anschlussnehmers: Auf Grundlage des Angebots entscheidet der Anschlussnehmer, ob ein FCA für sein Vorhaben geeignet ist oder ob er auf den Abschluss des erforderlichen Netzausbaus warten möchte, um einen uneingeschränkten Netzanschluss zu erhalten.

Vergabeverfahren im Überblick

Detaillierte Informationen zur Vergabe von Netzanschlüssen erhalten Sie auf unserer Webseite zum Vergabeverfahren.

Beispielhafte Grafik: Verfügbare Leistung eines dynamischen FCA im Tagesverlauf von 0 bis 24 Uhr, mit reduzierter Leistung um die Mittagszeit und voller Leistung am Morgen und Abend. Betriebsbereich im Tagesverlauf mit einer kurzfristigen Sollwertvorgabe durch die Netze BW, die die verfügbare Leistung zeitweise zusätzlich begrenzt.

Funktionsweise des dynamischen FCAs

Festlegung der Betriebsbereiche

Mit einem dynamischen FCA wird vereinbart, wie viel Leistung im Tagesverlauf genutzt werden darf. Diese Betriebsbereiche orientieren sich an der üblichen Auslastung des Stromnetzes.

Bei der Festlegung der Betriebsbereiche im Tagesverlauf wird zwischen Jahreszeiten unterschieden. Die Grafik zeigt die Betriebsbereiche im Tagesverlauf beispielhaft.

Ändern sich Lastflüsse im Netz, können wir die Betriebsbereiche im Einzelfall anpassen. Darüber informieren wir Sie zwei Wochen im Voraus.

Besonderheit: Störungen

Außergewöhnliche Netzsituationen oder Störungen können einen kurzfristigen Eingriff erforderlich machen, um die Netzstabilität zu gewährleisten. Hierfür ist die Installation einer Fernwirktechnik am Netzanschlusspunkt notwendig.

Häufig gestellte Fragen zu flexiblen Netzanschlussvereinbarungen

Mit § 17 Abs. 2b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und § 8a Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde die Grundlage für flexible Netzanschlussvereinbarungen geschaffen, um einen Anschluss zu ermöglichen, auch wenn ein uneingeschränkter Netzanschluss erst nach Netzausbaumaßnahmen bereitgestellt werden kann.

Nein. Zum jetzigen Zeitpunkt bieten wir FCAs nur in Regionen an, in denen ausreichend Schwachlastfenster vorhanden sind. Ein stabiler Netzbetrieb muss gewährleistet bleiben.

Die Integration von flexiblen Netzanschlüssen in unsere Prozesse wird derzeit ausgearbeitet, beispielsweise durch Digitalisierung. Aktuell bieten wir nur eine begrenzte Anzahl von FCAs an. Diese wird jedoch perspektivisch erhöht.

Zeitnah bieten wir dynamische flexible Netzanschlussvereinbarungen im Zusammenhang mit Biogasanlagen an. Wenn die gewünschte Leistung nicht verfügbar ist, prüfen wir, ob die Situation im Netz eine flexible Netzanschlussvereinbarung zulässt.

Für andere Erzeugungsanlagen können Sie eine Begrenzung der Einspeisewirkleistung (PAV,E) vereinbaren. Dadurch kann unter Umständen ein näher gelegener Netzverknüpfungspunkt möglich sein. Bei einer vereinbarten Nulleinspeisung können Sie die Anlage für den Eigenverbrauch in Betrieb nehmen, bevor ein notwendiger Netzausbau abgeschlossen ist. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite Einspeisewirkleistung vereinbaren.

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