Netzanschluss
Flexible Netzanschlussvereinbarung (FCA)
Rahmenbedingungen für den Abschluss einer flexiblen Netzanschlussvereinbarung.
Was ist eine flexible Netzanschlussvereinbarung (FCA)?
Mit einem Flexible Connection Agreement (FCA) können Unternehmen ihren Anschluss früher nutzen, auch wenn die benötigte Netzkapazität noch nicht vollständig verfügbar ist. Die flexible Netzanschlussvereinbarung wird zwischen der Netze BW und dem anschlussnehmenden Unternehmen geschlossen.
Dabei vereinbaren wir im Voraus, unter welchen Bedingungen das Unternehmen seinen Leistungsbezug aus dem Netz oder seine Einspeisung begrenzt. So lassen sich vorhandene Kapazitäten im Stromnetz effizient nutzen und Netzanschlüsse können schneller realisiert werden.
Ein FCA eignet sich für Anschlussnehmer, die ihren Energiebezug oder ihre Einspeisung zeitweise anpassen können, beispielsweise durch flexible Produktionsprozesse, Speicher als Lastpuffer oder Lastmanagementsysteme.
Arten von flexiblen Netzanschlussvereinbarungen
Je nach Ausgestaltung der Restriktionen werden unterschiedliche FCA-Modelle unterschieden:
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Aktuell bieten wir flexible Netzanschlussvereinbarungen für Bezugskunden mit einer geplanten Leistung von 950 kW oder mehr an, wenn die gewünschte Leistung nicht zugeteilt werden kann.
Funktionsweise des dynamischen FCAs
Festlegung der Betriebsbereiche
Mit einem dynamischen FCA wird vereinbart, wie viel Leistung im Tagesverlauf genutzt werden darf. Diese Betriebsbereiche orientieren sich an der üblichen Auslastung des Stromnetzes.
Bei der Festlegung der Betriebsbereiche im Tagesverlauf wird zwischen Jahreszeiten unterschieden. Die Grafik zeigt die Betriebsbereiche im Tagesverlauf beispielhaft.
Ändern sich Lastflüsse im Netz, können wir die Betriebsbereiche im Einzelfall anpassen. Darüber informieren wir Sie zwei Wochen im Voraus.
Besonderheit: Störungen
Außergewöhnliche Netzsituationen oder Störungen können einen kurzfristigen Eingriff erforderlich machen, um die Netzstabilität zu gewährleisten. Hierfür ist die Installation einer Fernwirktechnik am Netzanschlusspunkt notwendig.
Häufig gestellte Fragen zu flexiblen Netzanschlussvereinbarungen
Mit § 17 Abs. 2b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und § 8a Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde die Grundlage für flexible Netzanschlussvereinbarungen geschaffen, um einen Anschluss zu ermöglichen, auch wenn ein uneingeschränkter Netzanschluss erst nach Netzausbaumaßnahmen bereitgestellt werden kann.
Nein. Zum jetzigen Zeitpunkt bieten wir FCAs nur in Regionen an, in denen ausreichend Schwachlastfenster vorhanden sind. Ein stabiler Netzbetrieb muss gewährleistet bleiben.
Die Integration von flexiblen Netzanschlüssen in unsere Prozesse wird derzeit ausgearbeitet, beispielsweise durch Digitalisierung. Aktuell bieten wir nur eine begrenzte Anzahl von FCAs an. Diese wird jedoch perspektivisch erhöht.
Zeitnah bieten wir dynamische flexible Netzanschlussvereinbarungen im Zusammenhang mit Biogasanlagen an. Wenn die gewünschte Leistung nicht verfügbar ist, prüfen wir, ob die Situation im Netz eine flexible Netzanschlussvereinbarung zulässt.
Für andere Erzeugungsanlagen können Sie eine Begrenzung der Einspeisewirkleistung (PAV,E) vereinbaren. Dadurch kann unter Umständen ein näher gelegener Netzverknüpfungspunkt möglich sein. Bei einer vereinbarten Nulleinspeisung können Sie die Anlage für den Eigenverbrauch in Betrieb nehmen, bevor ein notwendiger Netzausbau abgeschlossen ist. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite Einspeisewirkleistung vereinbaren.