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Fragen & Antworten
Netzsicherheitsmanagement bezeichnet alle Maßnahmen, die Netzbetreiber ergreifen, um die Stabilität und Sicherheit des Stromnetzes zu gewährleisten – insbesondere bei hoher Einspeisung erneuerbarer Energien wie Sonne und Wind.
Die EEG-Förderung (Erneuerbare-Energien-Gesetz) ist ein staatliches Förderprogramm in Deutschland, das die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Solar-, Wind- und Wasserkraft ins öffentliche Netz unterstützt. Es garantiert feste Einspeisevergütungen für den erzeugten Strom und fördert somit den Ausbau erneuerbarer Energien. Die Beantragung der EEG-Förderung erfolgt mit der Anmeldung der Erzeugungsanlage im Kundenportal.
Die Stilllegung einer Photovoltaikanlage bedeutet, dass die Anlage dauerhaft außer Betrieb genommen wird und keinen Strom mehr produziert. Dies kann verschiedene Gründe haben, wie z.B. technische Defekte, wirtschaftliche Überlegungen oder der Wunsch, die Anlage durch eine modernere zu ersetzen.
Bei der Direktvermarktung verkaufen Sie den von Ihnen erzeugten Strom direkt über einen Stromhändler (Direktvermarkter) an der Strombörse. Sie als Stromerzeuger schließen einen Vertrag mit einem Direktvermarkter Ihrer Wahl ab. Dabei unterscheidet man zwischen:
Sonstiger Direktvermarktung: Anlagenbetreiber verkaufen ihren Strom ohne Inanspruchnahme einer Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) direkt an der Börse oder an einen Direktvermarkter. Diese Vermarktungsform ermöglicht stabile und planbare Erlöse, z. B. auch für Anlagen deren Förderung nach 20 Jahren ausgelaufen ist.
Direktvermarktung mit Marktprämie: Bei diesem Modell wird die Differenz zwischen dem Marktwert des Stroms und dem EEG-Fördersatz (anzulegender Wert – in Abhängigkeit zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage) in Form einer Marktprämie ausgeglichen. Diese Modell ist ausschließlich für EEG-Anlagen (z. B. Photovoltaikanlagen) relevant. Die Marktprämie gewährleistet, dass die Einnahmen des Anlagenbetreibers stabil bleiben, unabhängig von den Schwankungen des Marktpreises. Sie wird durch den Verteilnetzbetreiber ausgezahlt.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Direktvermarktung.
Als Mieterstrom gilt der Strom, der durch eine Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und ohne Durchleitung durch ein Netz an die Letztverbraucher (insbesondere Mieter*innen und nicht Eigenversorgung) geliefert und von diesen verbraucht wird.
Letztverbraucher können die Mieter*innen des jeweiligen Gebäudes, einer Nebenanlage oder sogar eines gesamten Stadtviertels sein – sofern die Versorgung direkt über die Photovoltaikanlage und ohne Netzdurchleitung erfolgt.
Photovoltaikanlage anmelden – So einfach geht's
In diesem Erklärfilm erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt eine Photovoltaikanlage anfragen und im Kundenportal hinzufügen können.
Verfolgen Sie von dort ganz bequem den Fortschritt Ihrer Anfrage, erhalten Status-Meldungen zu bspw. erforderlichen Dokumente und haben jederzeit Einsicht über Ihre Unterlagen. Auch Ihre Elektrofachkraft kann Sie bei der Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage direkt im Portal unterstützen.