Unsere Informationen für Sie
Fragen & Antworten
Es gibt zwei Möglichkeiten, Ihren Trinkwasseranschluss zu kündigen:
Stilllegung oder Abtrennung des Trinkwasseranschlusses: Für die Stilllegung oder Abtrennung Ihres Trinkwasserhausanschlusses wenden Sie sich bitte direkt an die Netze BW Wasser GmbH. Den Antrag können Sie über den Online-Service Netzanschluss ändern auf der Webseite der Netze BW GmbH stellen.
Kündigung des Wasserliefervertrags: Die Kündigung Ihres Wasserliefervertrags erfolgt über die EnBW AG und nicht über die Netze BW Wasser GmbH. Nutzen Sie hierfür das Kontaktformular auf der Webseite der EnBW AG.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um zwei unterschiedliche Vorgänge handelt:
Die Stilllegung oder Abtrennung betrifft den physischen Anschluss.
Die Kündigung des Liefervertrags beendet die vertragliche Wasserlieferung.
Unsere Kolleg*innen helfen Ihnen unter 0711 289-0 sehr gerne weiter!
Sie können die Leitungsauskunft ganz einfach über unseren Online-Service Leitungsauskunft beantragen.
Nachdem Sie die Anmeldung für Ihren neuen Trinkwasseranschluss eingereicht haben, erhalten Sie ein Angebot, das die konkreten Kosten aufzeigt. Sie zahlen für die Erstellung des Hausanschlusses, also die Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Kundenanlage. Nähere Angaben dazu finden Sie in den Ergänzenden Bestimmungen zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) und in den Anlagen zu diesen Bestimmungen. Beide Dokumente sind in unserem Bereich Veröffentlichungen verfügbar.
Lassen Sie das Leitungswasser aus Ihrem Hahn einige Minuten laufen. Sollte das Wasser weiterhin verfärbt sein, wenden Sie sich bitte an Ihre*n Vermieter*in, da diese*r für die Hausinstallation verantwortlich ist.