Unsere Informationen für Sie
Fragen & Antworten
Wie melde ich eine Erzeugungsanlage für Mieterstrom oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung an?
Die Anmeldung erfolgt über das Kundenportal der Netze BW in 6 Schritten.
Elektrofachkraft beauftragen
Anschluss der Erzeugungsanlage anfragen
Erzeugungsanlage installieren
Zähler installieren
Erzeugungsanlage in Betrieb nehmen
Abrechnungsdaten mitteilen
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Schritten und erforderlichen Dokumenten finden Sie auf unserer Webseite Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.
Was kostet mich ein Grid-Modul?
Ein Grid-Modul wird von der Netze BW zur Miete zur Verfügung gestellt. Die Kosten belaufen sich auf etwa EUR 275,00 zuzüglich Umsatzsteuer pro Jahr.
Bitte beachten Sie: Parallel zum Grid-Modul entstehen Kosten für die Fernsteuerbarkeit durch den Direktvermarkter und die Einbindung in das Redispatch 2.0. Diese Kosten variieren von Anbieter zu Anbieter.
Warum erhalte ich derzeit keine Einspeisevergütung?
Es kann mehrere Gründe geben, warum Sie derzeit keine Einspeisevergütung erhalten:
Fehlender Zählerstand: Solange wir keinen Zählerstand von Ihnen erhalten, können wir die Abrechnung leider nicht erstellen. Damit wir wissen, wieviel kWh Sie im Kalenderjahr eingespeist haben, benötigen wir Ihren Zählerstand. Diesen können Sie in unser Zählerstandseingabe oder im Kundenportal erfassen.
Abrechnungszyklus: Es könnte sein, dass die Abrechnung noch nicht erfolgt ist und Sie die Vergütung erst im nächsten Abrechnungszeitraum erhalten.
Welche Dokumente müssen bei der Stilllegung einer Photovoltaikanlage eingereicht werden?
Zur Stilllegung Ihrer Photovoltaikanlage werden folgende Unterlagen benötigt:
die Erklärung zur endgültigen Stilllegung einer Erzeugungsanlage
die Beauftragung des Zählerausbaus über das Kundenportal
die Meldung der Stilllegung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
Bitte lassen Sie das ausgefüllte Formular Ihrem regionalen Kontakt per E-Mail zukommen. Diesen finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl in der blauen Kontaktleiste am Ende unserer Webseite Technische Änderungen.
Muss eine Neuanlage in die Direktvermarktung eingebunden werden?
Neue Anlagen müssen nur ab einer Leistung von über 100 kW in die Direktvermarktung eingebunden werden.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Direktvermarktung.
Photovoltaikanlage anmelden – So einfach geht's
In diesem Erklärfilm erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt eine Photovoltaikanlage anfragen und im Kundenportal hinzufügen können.
Verfolgen Sie von dort ganz bequem den Fortschritt Ihrer Anfrage, erhalten Status-Meldungen zu bspw. erforderlichen Dokumente und haben jederzeit Einsicht über Ihre Unterlagen. Auch Ihre Elektrofachkraft kann Sie bei der Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage direkt im Portal unterstützen.