Unsere Informationen für Sie
Fragen & Antworten
Wenn Sie mehrere Geräte wie Wärmepumpe, Klimagerät oder Wallbox an einem Stromanschluss installieren, müssen Sie die elektrische Leistung aller Geräte zusammenrechnen. Überschreitet die Gesamtleistung 4,2 kW, gelten für alle angeschlossenen Geräte die Regelungen des § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Bitte beachten Sie: Maßgeblich ist die elektrische Leistung der Geräte, nicht die Heiz- oder Kühlleistung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite zur Neuregelung § 14a EnWG.
Ein Mehrspartenanschluss kombiniert die Leitungen für Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation in einer gemeinsamen Hauseinführung. Für Gebäude mit Keller (Wandeinführung) gelten folgende bauliche Anforderungen:
Empfohlene Methode: Hauseinführung durch die Kellerwand.
Frostsichere Tiefe: Der Wasseranschluss muss mindestens 1,2 m tief liegen.
Einbauzeitpunkt:
Bei gemauerten oder mehrschaligen Wänden: Einbau des Futterrohrs während der Kellerherstellung.
Bei wasserundurchlässigem WU-Beton: Bohrung erfolgt bei der Netzanschlussherstellung.
Positionierung: Im Eckbereich des Kellers, um eine rechtwinklige Montage des Hausanschlusskastens zu ermöglichen.
Alle Einführungen und Leerohrsysteme müssen gas- und wasserdicht gemäß DVGW VP 601, DIN 18322 und DIN 18012 sein.
Hinweis: Skizzen zur Positionierung der Hausanschlüsse finden Sie auf unserer Informationsseite zum Thema Mehrspartenanschluss.
Bei Gebäuden ohne Keller wird die Mehrspartenhauseinführung (MSH) direkt in die Bodenplatte eingebaut.
Die Netze BW oder ein beauftragtes Partnerunternehmen liefert die MSH zusammen mit dem passenden, überbaubaren Mantelrohrsystem zum Baustartgespräch.
Der Einbau erfolgt durch die bauseitige Rohbau- bzw. Bodenplattenfirma.
Die MSH wird vor dem Verguss der Bodenplatte an der vorgesehenen Stelle für den späteren Hausanschluss eingesetzt.
Hinweis: Der genaue Ort der Einführung sollte frühzeitig mit allen Beteiligten abgestimmt werden, um eine reibungslose Montage zu ermöglichen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Mehrspartenanschluss.
Damit Sie den passenden Stromanschluss erhalten, müssen Sie größere Verbrauchergeräte bei der Anmeldung angeben. Die benötigte Anschlussleistung und die Gleichzeitigkeit der Nutzung fließt in unsere Netzplanung ein. Zu den anmeldepflichtigen Verbrauchergeräten zählen: Wärmepumpen, Wallboxen bzw. Ladeeinrichtungen, Erzeugungsanlagen, elektrische Wärmeanlagen, Aufzüge, sonstige Anlagen, bspw. Industrieanlagen und -maschinen sowie Industriebacköfen.
Lassen Sie sich bei der Anmeldung am besten von Ihrer Elektrofachkraft unterstützen – sie kennt die technischen Details und die Gegebenheiten vor Ort.
Sie können über unseren Online-Service Freileitungsisolierung einen unverbindlichen Wunschtermin angeben. Dieser muss mindestens 5 Arbeitstage in der Zukunft liegen. Wenn keine gesonderte Terminabsprache notwendig ist, erfolgt die Ausführung in der Regel innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung – abhängig von den örtlichen Gegebenheiten und unserer Auslastung. Falls eine individuelle Abstimmung erforderlich ist, werden Sie im Antragsprozess darauf hingewiesen und wir setzen uns gesondert mit Ihnen in Verbindung.