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Unsere Informationen für Sie

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Fragen & Antworten

Welche Unterlagen benötige ich für eine Leistungserhöhung?

Für die Beantragung einer Leistungserhöhung benötigen Sie die Unterstützung eines Installateurbetriebs. Dieser prüft, ob Ihre Hausinstallation für die erhöhte Leistung geeignet ist und hilft Ihnen bei der Festlegung des erforderlichen Leistungsbedarfs.

 

Benötigte Angaben und Unterlagen:

  • Leistungsbedarf: Angaben zum aktuellen und zukünftigen Leistungsbedarf sowie Gründe für die Leistungserhöhung (z.B. neue Geräte wie Wärmepumpe oder Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge).

  • Gewünschte Sicherungsgröße: Teilen Sie uns mit, welche Sicherungsgröße Sie für Ihren Stromanschluss wünschen.

  • Zählernummern: Die Nummern aller betroffenen Zähler.

Je detaillierter die übermittelten Unterlagen sind, desto besser können wir das Angebot für Sie zusammenstellen.

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Wie melde ich mein Verbrauchsgerät an?

Die Anmeldung hängt davon ab, um welchen Typ von Verbrauchsgerät es sich handelt:

  • Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): Nach der Installation muss die Inbetriebnahme Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung verpflichtend durch Ihre Elektrofachkraft über das Kundenportal gemeldet werden.

  • Anmelde- oder genehmigungspflichtige Verbrauchsgeräte: Verbrauchsgeräte, die nicht unter § 14a EnWG fallen, müssen vor der Inbetriebnahme über den Online-Service Netzanschluss ändern angemeldet werden – idealerweise durch Ihren Installateurbetrieb. Erst nach Freigabe darf das Verbrauchsgerät in Betrieb genommen werden.

Hinweis: Ihre Elektrofachkraft unterstützt Sie bei der Anmeldung und sorgt dafür, dass alle technischen Voraussetzungen erfüllt sind.

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Welche Anforderungen gelten für eine Wandeinführung?

Ein Mehrspartenanschluss kombiniert die Leitungen für Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation in einer gemeinsamen Hauseinführung. Für Gebäude mit Keller (Wandeinführung) gelten folgende bauliche Anforderungen: 

  • Empfohlene Methode: Hauseinführung durch die Kellerwand.

  • Frostsichere Tiefe: Der Wasseranschluss muss mindestens 1,2 m tief liegen.

  • Einbauzeitpunkt

    • Bei gemauerten oder mehrschaligen Wänden: Einbau des Futterrohrs während der Kellerherstellung.

    • Bei wasserundurchlässigem WU-Beton: Bohrung erfolgt bei der Netzanschlussherstellung.

  • Positionierung: Im Eckbereich des Kellers, um eine rechtwinklige Montage des Hausanschlusskastens zu ermöglichen.

Alle Einführungen und Leerohrsysteme müssen gas- und wasserdicht gemäß DVGW VP 601, DIN 18322 und DIN 18012 sein.

 

Hinweis: Skizzen zur Positionierung der Hausanschlüsse finden Sie auf unserer Informationsseite zum Thema Mehrspartenanschluss.

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Wie wird die Mehrspartenhauseinführung in meine Bodenplatte eingebaut?

Bei Gebäuden ohne Keller wird die Mehrspartenhauseinführung (MSH) direkt in die Bodenplatte eingebaut.

  • Die Netze BW oder ein beauftragtes Partnerunternehmen liefert die MSH zusammen mit dem passenden, überbaubaren Mantelrohrsystem zum Baustartgespräch.

  • Der Einbau erfolgt durch die bauseitige Rohbau- bzw. Bodenplattenfirma.

  • Die MSH wird vor dem Verguss der Bodenplatte an der vorgesehenen Stelle für den späteren Hausanschluss eingesetzt.

Hinweis: Der genaue Ort der Einführung sollte frühzeitig mit allen Beteiligten abgestimmt werden, um eine reibungslose Montage zu ermöglichen. 

 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Mehrspartenanschluss.

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Wie läuft die Terminvereinbarung ab?

Sie können über unseren Online-Service Freileitungsisolierung einen unverbindlichen Wunschtermin angeben. Dieser muss mindestens 5 Arbeitstage in der Zukunft liegen. Wenn keine gesonderte Terminabsprache notwendig ist, erfolgt die Ausführung in der Regel innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung – abhängig von den örtlichen Gegebenheiten und unserer Auslastung. Falls eine individuelle Abstimmung erforderlich ist, werden Sie im Antragsprozess darauf hingewiesen und wir setzen uns gesondert mit Ihnen in Verbindung.

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