Unsere Informationen für Sie
Fragen & Antworten
Wie kann ich eine Versetzung oder Umstellung beantragen?
Die Versetzung oder Umstellung Ihres bestehenden Stromanschlusses können Sie über unseren Online-Service Netzanschluss ändern beantragen. Ein Installationsbetrieb unterstützt Sie gerne bei der Antragstellung und den notwendigen Schritten.
Wann muss ich eine Photovoltaikanlage anmelden?
Die Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage sollte in folgenden Schritten erfolgen:
Vor der Inbetriebnahme: Bevor die Anlage ans Stromnetz angeschlossen wird, muss sie rechtzeitig im Kundenportal angemeldet werden. Rechtzeitig bedeutet, dass mindestens ein voller Kalendermonat zwischen Ihrer Anlage und erstmaliger Veräußerung zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme liegen muss.
Nach der Inbetriebnahme: Sobald die Anlage in Betrieb ist, muss sie innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Dies können Sie online selbst erledigen oder eine bevollmächtigte Person damit beauftragen.
Es ist wichtig, diese Schritte rechtzeitig zu erledigen, um Bußgelder zu vermeiden und sicherzustellen, dass Sie die Einspeisevergütung für den erzeugten Strom erhalten.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Photovoltaikanlage anmelden.
Welche Leistung steht einem Mehrfamilienhaus in der Regel zur Verfügung?
In Mehrfamilienhäusern (6–10 Wohneinheiten) ist die Anschlussleistung in der Regel höher, da mehrere Wohneinheiten versorgt werden müssen. Typischerweise gilt:
Standard-Sicherung: 3x80 A
Maximale Leistung: ca. 50 kW
Mehrere Geräte können gleichzeitig genutzt werden, solange die Gesamtlast unter 50 kW bleibt.
Hinweis: Die gleichzeitig verfügbare Leistung beschreibt die maximale elektrische Leistung, die Ihr Hausanschluss gleichzeitig liefern kann – ohne dass Sicherungen ausgelöst werden.
Kann ich meinen Stromanschluss über das Nachbargrundstück herstellen lassen?
Nein, ein Stromanschluss über ein Nachbargrundstück ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn der direkte Anschluss an das öffentliche Stromnetz nicht realisierbar ist. In diesem Fall ist die schriftliche Zustimmung der Eigentümer*innen des Nachbargrundstücks erforderlich. Grundsätzlich erhält jedes Gebäude einen eigenen Anschluss an das örtliche Versorgungsnetz.
Wer beantragt die Stilllegung oder Abtrennung?
Die Stilllegung oder Abtrennung Ihres Netzanschlusses kann entweder von Ihnen als Eigentümer*in, von einer bevollmächtigten Person oder durch Ihren Installateurbetrieb über unseren Online-Service Netzanschluss ändern eingereicht werden.
Alle Informationen für den Weg zu Ihrem Stromanschluss
Das Erklärvideo fasst für Sie die wichtigsten Schritte auf dem Weg zum Anschluss an das öffentliche Stromnetz zusammen: von der Anmeldung, über das Angebot und die Auftragserteilung bis hin zur Zählersetzung und worauf Sie dabei achten müssen.