Unsere Informationen für Sie
Fragen & Antworten
Die Anmeldung hängt davon ab, um welchen Typ von Verbrauchsgerät es sich handelt:
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): Nach der Installation muss die Inbetriebnahme Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung verpflichtend durch Ihre Elektrofachkraft über das Kundenportal gemeldet werden.
Anmelde- oder genehmigungspflichtige Verbrauchsgeräte: Verbrauchsgeräte, die nicht unter § 14a EnWG fallen, müssen vor der Inbetriebnahme über den Online-Service Netzanschluss ändern angemeldet werden – idealerweise durch Ihren Installateurbetrieb. Erst nach Freigabe darf das Verbrauchsgerät in Betrieb genommen werden.
Hinweis: Ihre Elektrofachkraft unterstützt Sie bei der Anmeldung und sorgt dafür, dass alle technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ein Mehrspartenanschluss kombiniert die Leitungen für Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation in einer gemeinsamen Hauseinführung. Für Gebäude ohne Keller (Bodeneinführung) gelten folgende bauliche Anforderungen:
Empfohlene Methode: Hauseinführung durch die Bodenplatte.
Lieferung: Die Mehrspartenhauseinführung wird durch ein Partnerunternehmen geliefert – Voraussetzung: rechtzeitige Platzierung vor dem Gießen der Bodenplatte.
Positionierung: Parallel zur Wand, mit einem Abstand von 10–17 cm für eine saubere Montage der Gas- und Wasserleitungen.
Alle Einführungen und Leerohrsysteme müssen gas- und wasserdicht gemäß DVGW VP 601, DIN 18322 und DIN 18012 sein.
Hinweis: Skizzen zur Positionierung der Hausanschlüsse finden Sie auf unserer Informationsseite zum Thema Mehrspartenanschluss.
Ihr Haus wird über die kürzeste Strecke von der Grundstücksgrenze bis in den Hausanschlussraum an das Stromnetz angeschlossen.
Bitte achten Sie schon bei der Planung darauf:
Der Hausanschlussraum sollte zur nächstgelegenen Straße ausgerichtet sein.
Auf der Leitungstrasse sollten keine Hindernisse wie Kontrollschächte oder Regenwasserzisternen liegen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Stromanschluss.
Die Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage sollte in folgenden Schritten erfolgen:
Vor der Inbetriebnahme: Bevor die Anlage ans Stromnetz angeschlossen wird, muss sie rechtzeitig im Kundenportal angemeldet werden. Rechtzeitig bedeutet, dass mindestens ein voller Kalendermonat zwischen Ihrer Anlage und erstmaliger Veräußerung zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme liegen muss.
Nach der Inbetriebnahme: Sobald die Anlage in Betrieb ist, muss sie innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Dies können Sie online selbst erledigen oder eine bevollmächtigte Person damit beauftragen.
Es ist wichtig, diese Schritte rechtzeitig zu erledigen, um Bußgelder zu vermeiden und sicherzustellen, dass Sie die Einspeisevergütung für den erzeugten Strom erhalten.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Photovoltaikanlage anmelden.
Für die Montage der Freileitungsisolierung benötigen wir freien Zugang zur Freileitung. Bitte stellen Sie sicher, dass keine Gerüste, Bäume oder Bauteile den Zugang versperren. Unsere Fachkräfte prüfen die Situation vor Ort und stimmen sich bei Bedarf mit Ihnen ab.