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Unsere Informationen für Sie

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Fragen & Antworten

Folgende Vergütungen, Einnahmen oder Ersparnisse spielen in Bezug auf Mieterstrom oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung eine Rolle:

  • Als Anlagenbetreibender erhalten Sie einen Strompreis von den Endverbrauchenden. Wird ein Mieterstromzuschlag in Anspruch genommen, darf der Strompreis 90 Prozent des im jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs nicht überschreiten. Ohne Inanspruchnahme des Zuschlags kann der Strompreis ohne Vorgaben festgelegt werden. 

  • Der nicht im Gebäude verbrauchte Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist und nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet bzw. über einen Direktvermarkter veräußert.

  • Unter bestimmten Voraussetzungen wird ein Mieterstromzuschlag gewährt. Dies gilt jedoch nicht für die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Auf unserer Webseite Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung finden Sie detaillierte Informationen zu den Rahmenbedingungen.

  • Da der direkt verbrauchte Strom nicht durch das öffentliche Stromnetz geleitet wird, entfallen auf diesen Anteil Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgaben und Stromsteuer. 

Bitte beachten Sie: Die Gegenüberstellung von Kosten und finanziellen Vorteilen ist in jedem Fall sehr individuell zu betrachten.

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Es kann mehrere Gründe geben, warum sich der Status Ihrer geplanten Erzeugungsanlage trotz hochgeladener Unterlagen bzw. Daten nicht ändert: 

  1. Bearbeitungszeit: Die Prüfung der eingereichten Unterlagen kann Zeit in Anspruch nehmen. Bitte erlauben Sie eine gewisse Bearbeitungszeit. 

  2. Unvollständige Unterlagen: Die hochgeladenen Unterlagen könnten unvollständig oder unklar sein. Überprüfen Sie, ob alle erforderlichen Dokumente vollständig und korrekt hochgeladen wurden. 

  3. Technische Probleme: Es kann auch technische Probleme im System geben, die eine Statusänderung verzögern. Falls der Status Ihrer geplanten Erzeugungsanlage weiterhin unverändert bleibt, prüfen Sie im Kundenportal, ob es Hinweise oder Fehlermeldungen gibt. Sollte das Problem weiter bestehen, empfehlen wir Ihnen uns zu kontaktieren.

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Sie melden den Anlagenbetreiberwechsel sowohl bei uns dem Verteilnetzbetreiber als auch bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Anlagenbetreiberwechsel.

Bitte beachten Sie, dass bei Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) ein Anlagenbetreiberwechsel innerhalb von vier Wochen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemeldet werden muss.
Dazu reicht eine formlose E-Mail mit Angaben zum neuen Anlagenbetreiber und dem Datum des Anlagenbetreiberwechsels an folgende E-Mail: kwk-verfahren@bafa.bund.de

 

Bei Anlagen in der Direktvermarktung muss das Formular Erklärung zur Fernsteuerbarkeit unter der E-Mail: frwe-direktvermarktung@netze-bw.de eingereicht werden. Die Erklärung des bisherigen Anlagenbetreibers verliert durch den Wechsel die Gültigkeit.

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Ja, für die Nachrüstung, Erweiterung oder den Austausch eines Speichers ist eine Elektrofachkraft erforderlich. Sie beurteilt die technischen Gegebenheiten vor Ort, übernimmt die Installation und meldet die Inbetriebnahme anschließend an uns als zuständigen Verteilnetzbetreiber.

 

Hinweis: Eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft können Sie auf unserer Webseite zur Installateursuche finden.

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Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Unterstützung bei der Planung einer Photovoltaikanlage zu erhalten:

  1. Energieberater: Professionelle Energieberater können Ihnen helfen, die optimale Größe und Ausrichtung der Solarpanels zu bestimmen, sowie bei der Kostenschätzung und Rentabilitätsberechnung unterstützen.

  2. Fachbetriebe: Viele Installateure oder Planungsbüros bieten Beratung und Planung als Teil ihres Serviceangebots an.

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Stromeinspeisung im Überblick

Alle Informationen rund um Ihre neue oder bestehende Erzeugungsanlage. 

Service

Photovoltaikanlage anmelden – So einfach geht's

In diesem Erklärfilm erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt eine Photovoltaikanlage anfragen und im Kundenportal hinzufügen können. 

Verfolgen Sie von dort ganz bequem den Fortschritt Ihrer Anfrage, erhalten Status-Meldungen zu bspw. erforderlichen Dokumente und haben jederzeit Einsicht über Ihre Unterlagen. Auch Ihre Elektrofachkraft kann Sie bei der Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage direkt im Portal unterstützen.