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Unsere Informationen für Sie

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Fragen & Antworten

Wer setzt die Änderung des Messkonzepts um?

Die Änderung des Messkonzepts wird in der Regel von einer Elektrofachkraft durchgeführt. Diese Fachkraft füllt die notwendigen Formulare aus, reicht einen aktualisierten Übersichtsschaltplan ein und bereitet den Zählerplatz für einen Zählerwechsel vor. 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Technische Änderungen

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Ist ein Mieterstrommodell auch für Eigentümergemeinschaften möglich?

Ja. Die Bezeichnung “Mieterstrom” ist vereinfacht. Die Belieferung mit auf oder an dem Gebäude erzeugten Strom kann auch von Eigentümergemeinschaften in Anspruch genommen werden.

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Wie häufig wird eine Erzeugungsanlage bis 100 kW/kWp gesteuert?

Erzeugungsanlagen bis 100 kW/kWp sind selten von Maßnahmen der Steuerung betroffen. Die Netze BW ist sehr bemüht, nur die absolut notwendigen Maßnahmen zum Netzsicherheitsmanagement durchzuführen und Netzengpässe so schnell wie möglich zu beseitigen. In Netzgebieten mit hoher Erzeugungsleistung und wenig Verbrauch durch z. B. industrielle Anlagen kann es dennoch zu Leistungsreduzierungen kommen. Ist eine Maßnahme notwendig, werden zunächst große Anlagen wie z. B. Windparks gesteuert.
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Kann ich meine Abrechnung auch per E-Mail erhalten?

Leider können wir aus Datenschutzgründen derzeit keine Abrechnungen per E-Mail versenden. Wir arbeiten jedoch an einer datenschutzkonformen Lösung, die eine Anmeldung in unserem Kundenportal erfordert.

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Welche Schritte sind erforderlich, wenn meine Anlage aus der Vergütung läuft und abgebaut werden soll?

Wenn Ihre Photovoltaikanlage aus der Vergütung läuft und abgebaut werden soll, berücksichtigen Sie bitte folgende Schritte:

  1. Trennung und Abbau der Anlage vom Stromnetz: Beauftragen Sie hierfür eine eingetragene Elektrofachkraft.

  2. Stilllegung der Erzeugungsanlage: Informieren Sie uns mit dem Formular Erklärung zur endgültigen Stilllegung einer Erzeugungsanlage.

  3. Meldung des Zählerausbaus: Die Beauftragung des Zählerausbaus erfolgt über das Kundenportal durch Ihre Elektrofachkraft.

  4. Meldung im Marktstammdatenregister: Bitte denken Sie daran, die Stilllegung auch bei der Bundesnetzagentur zu melden.

Bitte lassen Sie das ausgefüllte Formular Ihrem regionalen Kontakt per E-Mail zukommen. Diesen finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl in der blauen Kontaktleiste am Ende unserer Webseite Technische Änderungen.

 

Falls Ihre Photovoltaikanlage nach 20 Jahre aus der EEG-Förderung läuft, muss sie nicht zwingend stillgelegt und von Netz getrennt werden. Weitere Informationen zum Weiterbetrieb finden Sie auf unserer Webseite Ende der EEG-Förderung.

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Themenseite

Stromeinspeisung im Überblick

Alle Informationen rund um Ihre neue oder bestehende Erzeugungsanlage. 

Service

Photovoltaikanlage anmelden – So einfach geht's

In diesem Erklärfilm erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt eine Photovoltaikanlage anfragen und im Kundenportal hinzufügen können. 

Verfolgen Sie von dort ganz bequem den Fortschritt Ihrer Anfrage, erhalten Status-Meldungen zu bspw. erforderlichen Dokumente und haben jederzeit Einsicht über Ihre Unterlagen. Auch Ihre Elektrofachkraft kann Sie bei der Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage direkt im Portal unterstützen.