Unsere Informationen für Sie
Fragen & Antworten
Die Änderung des Messkonzepts wird in der Regel von einer Elektrofachkraft durchgeführt. Diese Fachkraft füllt die notwendigen Formulare aus, reicht einen aktualisierten Übersichtsschaltplan ein und bereitet den Zählerplatz für einen Zählerwechsel vor.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Technische Änderungen.
Ja, Sie können Ihren Abschlagsplan für Ihre Einspeiseanlage selbst anpassen. Gehen Sie dazu wie folgt vor:
Klicken Sie hierfür im Kundenportal auf die Kachel der entsprechenden Erzeugungsanlage.
Wechseln Sie zum Reiter “Abschlag ändern”.
Dort haben Sie die Möglichkeit, die Abschläge entweder generell oder individuell für jeden Monat anzupassen.
Wenn Ihre Photovoltaikanlage aus der Vergütung läuft und abgebaut werden soll, berücksichtigen Sie bitte folgende Schritte:
Trennung und Abbau der Anlage vom Stromnetz: Beauftragen Sie hierfür eine eingetragene Elektrofachkraft.
Stilllegung der Erzeugungsanlage: Informieren Sie uns mit dem Formular Erklärung zur endgültigen Stilllegung einer Erzeugungsanlage.
Meldung des Zählerausbaus: Die Beauftragung des Zählerausbaus erfolgt über das Kundenportal durch Ihre Elektrofachkraft.
Meldung im Marktstammdatenregister: Bitte denken Sie daran, die Stilllegung auch bei der Bundesnetzagentur zu melden.
Bitte lassen Sie das ausgefüllte Formular Ihrem regionalen Kontakt per E-Mail zukommen. Diesen finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl in der blauen Kontaktleiste am Ende unserer Webseite Technische Änderungen.
Falls Ihre Photovoltaikanlage nach 20 Jahre aus der EEG-Förderung läuft, muss sie nicht zwingend stillgelegt und von Netz getrennt werden. Weitere Informationen zum Weiterbetrieb finden Sie auf unserer Webseite Ende der EEG-Förderung.
Fällt die Direktvermarktung kurzfristig aus, wird vorübergehend zum Ausgleich eine Vergütung in Höhe von 80 % des anzulegenden Wertes gewährt, sofern ein Vergütungsanspruch nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) besteht. Diese Regelung soll Planungsrisiken für Anlagenbetreiber minimieren.
Mit dem EEG 2017 wurde definiert, dass diese Ausfallvergütung maximal 3 aufeinanderfolgende Kalendermonate und insgesamt 6 Kalendermonate bezogen auf das Kalenderjahr in Anspruch genommen werden kann. Kommt es zu Überschreitungen, sind wir als Netzbetreiber verpflichtet, eine Sanktionszahlung in Höhe von 10 Euro pro kW installierter Leistung und Kalendermonat in Rechnung zu stellen.
Photovoltaikanlage anmelden – So einfach geht's
In diesem Erklärfilm erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt eine Photovoltaikanlage anfragen und im Kundenportal hinzufügen können.
Verfolgen Sie von dort ganz bequem den Fortschritt Ihrer Anfrage, erhalten Status-Meldungen zu bspw. erforderlichen Dokumente und haben jederzeit Einsicht über Ihre Unterlagen. Auch Ihre Elektrofachkraft kann Sie bei der Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage direkt im Portal unterstützen.