Unsere Informationen für Sie
Fragen & Antworten
Ja. Die Bezeichnung “Mieterstrom” ist vereinfacht. Die Belieferung mit auf oder an dem Gebäude erzeugten Strom kann auch von Eigentümergemeinschaften in Anspruch genommen werden.
Ja, in vielen Fällen ist es möglich, eine Mini-Photovoltaikanlage oft auch als "Steckerfertige Photovoltaikanlage" oder "Balkonkraftwerk" bezeichnet, zu einer bestehenden Anlage hinzuzufügen. Sie müssen diese lediglich im Marktstammdatenregister (MaStR) registrieren.
Mehr Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite Balkonkraftwerk anmelden.
Den Anlagenbetreiberwechsel können Sie direkt auf der Webseite des Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur melden. Dort finden Sie eine praktische Ausfüllhilfe, die Sie Schritt für Schritt durch den Prozess führt.
Die Erweiterung des Speichers melden Sie per E-Mail an Einspeiser-ALN-ESS@netze-bw.de sowie im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
Ja, für die Erweiterung Ihrer Photovoltaikanlage ist die Unterstützung einer Elektrofachkraft erforderlich. Diese stellt sicher, dass die neuen Module sicher ins bestehende System integriert werden und alle Vorschriften eingehalten werden.
Photovoltaikanlage anmelden – So einfach geht's
In diesem Erklärfilm erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt eine Photovoltaikanlage anfragen und im Kundenportal hinzufügen können.
Verfolgen Sie von dort ganz bequem den Fortschritt Ihrer Anfrage, erhalten Status-Meldungen zu bspw. erforderlichen Dokumente und haben jederzeit Einsicht über Ihre Unterlagen. Auch Ihre Elektrofachkraft kann Sie bei der Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage direkt im Portal unterstützen.