Unsere Informationen für Sie
Fragen & Antworten
Welche Angaben und Unterlagen benötige ich für die Beantragung?
Für eine schnelle Bearbeitung bitten wir Sie, folgende Informationen bereitzustellen:
Art der Anschlussänderung (Versetzen von Leitungen oder Hauseinführungen, Versetzen des Hausanschlusskastens, Umstellung von Freileitungsanschluss auf Kabelanschluss)
Nummern aller betroffenen Stromzähler
Ihr Wunschtermin für die Ausführung
Digitaler Lageplan (Maßstab 1:500, max. 3 MB)
Digitaler Grundrissplan (Maßstab 1:100, max. 3 MB)
Hinweis: Je vollständiger und genauer Ihre Angaben und Unterlagen sind, desto besser können wir das Angebot für Sie zusammenstellen.
Wie melde ich die Mitverlegung eines Telekommunikationsanschlusses an?
Wenn Sie eine Mitverlegung von Telekommunikationsleitungen – etwa durch die Vodafone GmbH, die Deutsche Telekom AG oder die Mitverlegung eines Telekommunikations-Leerrohrs – wünschen, muss dieser Bedarf direkt bei der Anmeldung im Online-Service Netzanschluss anmelden angegeben werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihr Wunsch im Rahmen der Anschlussplanung berücksichtigt und technisch geprüft werden kann. Nach Ihrer Anmeldung prüft die Netze BW, ob eine Mitverlegung möglich ist, und stimmt das weitere Vorgehen mit den beteiligten Telekommunikationsunternehmen ab.
Worin unterscheiden sich Stromlieferanten, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber?
Der Netzbetreiber (z. B. Netze BW) ist für den Aufbau, den Ausbau sowie die Erhaltung des Stromnetzes verantwortlich. Er stellt das Netz den Stromlieferanten (z. B. EnBW AG) zur Verfügung, die den Strom an den Endkunden liefern. Der Messstellenbetreiber (in der Regel der Netzbetreiber vor Ort, z. B. Netze BW) ist für den Betrieb der Stromzähler verantwortlich.
Hinweis: Der Messstellenbetreiber kann auch ein anderes Unternehmen sein, da Sie die Wahlfreiheit haben, den Messstellenbetreiber frei zu wählen.
Kostet die Anfrage für einen neuen Stromanschluss etwas?
Nein, die Anfrage für einen neuen Stromanschluss ist kostenfrei. Kosten entstehen erst, wenn Sie den Anschluss beauftragen und dieser anschließend auch hergestellt wird.
Kann ich Stilllegung oder Abtrennung selbst vornehmen?
Nein, die Stilllegung oder Abtrennung Ihres Stromanschlusses darf ausschließlich von der Netze BW durchgeführt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Bestandsanschluss ändern.
Alle Informationen für den Weg zu Ihrem Stromanschluss
Das Erklärvideo fasst für Sie die wichtigsten Schritte auf dem Weg zum Anschluss an das öffentliche Stromnetz zusammen: von der Anmeldung, über das Angebot und die Auftragserteilung bis hin zur Zählersetzung und worauf Sie dabei achten müssen.