Unsere Informationen für Sie
Fragen & Antworten
Ja, eine Versetzung oder Umstellung Ihres Stromanschlusses muss von der Netze BW genehmigt werden. Ein Installateurbetrieb unterstützt Sie gerne im gesamten Prozess – von der Planung bis zur Umsetzung.
Der Netzbetreiber (z. B. Netze BW) ist für den Aufbau, den Ausbau sowie die Erhaltung des Stromnetzes verantwortlich. Er stellt das Netz den Stromlieferanten (z. B. EnBW AG) zur Verfügung, die den Strom an den Endkunden liefern. Der Messstellenbetreiber (in der Regel der Netzbetreiber vor Ort, z. B. Netze BW) ist für den Betrieb der Stromzähler verantwortlich.
Hinweis: Der Messstellenbetreiber kann auch ein anderes Unternehmen sein, da Sie die Wahlfreiheit haben, den Messstellenbetreiber frei zu wählen.
Nein, die Anfrage für einen neuen Stromanschluss ist kostenfrei. Kosten entstehen erst, wenn Sie den Anschluss beauftragen und dieser anschließend auch hergestellt wird.
Nein, die Stilllegung oder Abtrennung Ihres Stromanschlusses darf ausschließlich von der Netze BW durchgeführt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Bestandsanschluss ändern.
Welche Arbeiten notwendig sind, hängt von Ihrer vorhandenen Anschlussleistung und dem zusätzlichen Strombedarf ab. Mögliche Maßnahmen sind:
Sicherungserhöhung: Austausch der Sicherungen im Hausanschlusskasten, um den höheren Leistungsbedarf zu ermöglichen. Dies ist notwendig, wenn die bestehenden Sicherungen nicht ausreichen.
Austausch des Hausanschlusskastens: Falls der Hausanschlusskasten (HAK) für die höhere Leistung nicht ausgelegt ist, wird er durch einen leistungsfähigeren HAK ersetzt.
Verstärkung der Anschlussleitung: Die Stromleitung vom Netzanschluss bis ins Gebäude wird erneuert oder verstärkt, um den zusätzlichen Bedarf sicher bereitzustellen.
Welche Maßnahmen erforderlich sind, richtet sich nach der vorhandenen Anschlussleistung und Ihrem geplanten Stromverbrauch.