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Unsere Informationen für Sie

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Fragen & Antworten

Wie kann ich den Volleinspeisebonus beantragen?

Bei der Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage in unserem Kundenportal teilen Sie bzw. Ihre Elektrofachkraft uns die Absicht der Volleinspeisung mit. Dies ist Voraussetzung für die Gewährung der höheren EEG-Einspeisevergütung bzw. Marktprämie. Im letzten Schritt vor Abschluss der Anfrage haben Sie die Möglichkeit anzugeben, ob Sie den Volleinspeisebonus in Anspruch nehmen möchten. Mit Aktivierung des Hakens ist die Beantragung erfolgt.

Bitte beachten Sie: Nach Inbetriebnahme der Anlage muss uns die Absicht der Volleinspeisung im jährlichen Rhythmus jeweils bis zum 30.11. mitgeteilt werden, damit Sie weiterhin von der höheren Vergütung profitieren können.

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Wer reicht die Unterlagen für die Änderung des Messkonzepts ein?

In der Regel füllt Ihre Elektrofachkraft die notwendigen Formulare für Sie aus und reicht diese bei uns ein. Falls Sie das Formular und den Übersichtsschaltplan bei uns einreichen möchten, lassen Sie die Unterlagen Ihrem regionalen Kontakt per E-Mail zukommen. Diesen finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl in der blauen Kontaktleiste am Ende unserer Webseite Technische Änderungen.

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Wie beantrage ich den Mieterstromzuschlag?

Über das Formular Mieterstromzuschlag können Sie den Zuschlag bei der Netze BW beantragen.

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Erhalte ich eine Ausgleichszahlungen, wenn meine Leistung im Rahmen des Netzsicherheitsmanagements reduziert wurde?

Ja, sofern die Maßnahme nach § 13 Abs.1 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) notwendig war, um die Netzstabilität zu gewährleisten, erhalten Sie von uns einen Ausgleich in Höhe der entgangenen Erlöse. 

Bei Notfallmaßnahmen nach § 13 Abs.2 EnWG erfolgt keine Ausgleichszahlung.

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Kann ich meine Abrechnungen weiterhin ohne Zugang zum Kundenportal erhalten?

Nein, ab sofort erhalten Sie Ihre Abrechnung ausschließlich über das Kundenportal. Dies hat mehrere Vorteile:

  • 24/7-Zugriff: Sie haben jederzeit Zugriff auf Ihre Zählerstände und andere wichtige Informationen.

  • Bankdaten ändern: Sie können Ihre Bankdaten jederzeit selbstständig im Kundenportal aktualisieren. 

  • Umweltschutz: Durch den Verzicht auf postalische Einspeiseabrechnungen leisten wir einen Beitrag zum Umweltschutz.

  • Gesetzliche Vorgaben: Seit 2025 sind digitale Kanäle für Netzanfragen gesetzlich vorgeschrieben. Als Innovationstreiber im Bereich Energieinfrastruktur bietet Netze BW Ihnen diesen Service gerne an.

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Stromeinspeisung im Überblick

Alle Informationen rund um Ihre neue oder bestehende Erzeugungsanlage. 

Service

Photovoltaikanlage anmelden – So einfach geht's

In diesem Erklärfilm erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt eine Photovoltaikanlage anfragen und im Kundenportal hinzufügen können. 

Verfolgen Sie von dort ganz bequem den Fortschritt Ihrer Anfrage, erhalten Status-Meldungen zu bspw. erforderlichen Dokumente und haben jederzeit Einsicht über Ihre Unterlagen. Auch Ihre Elektrofachkraft kann Sie bei der Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage direkt im Portal unterstützen.