Unsere Informationen für Sie
Fragen & Antworten
Es besteht grundsätzlich kein Handlungsbedarf. Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, genießen Bestandsschutz.
Ausnahme: Bestandsanlagen, die bereits als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angemeldet wurden, müssen bis Ende des Jahres 2028 in das neue Modell überführt werden. Wir informieren dazu rechtzeitig. Ob Ihre Anlage einen bestehenden § 14a EnWG-Vertrag hat, können Sie Ihrem Stromliefervertrag entnehmen.
Für (Nacht-) Speicherheizungen gilt ein dauerhafter Bestandsschutz.
Die ausgebauten Zähler, die Eigentum der Netze BW sind, werden nach Möglichkeit vollständig recycelt. Sofern ein Zähler den technischen und gesetzlichen Anforderungen weiterhin entspricht, kann er zurückgesetzt und erneut verwendet werden.
Laut Mess- und Eichgesetz muss ein Gaszähler in Deutschland je nach Modell alle 8, 12 oder 16 Jahre ausgetauscht werden. Diese gesetzliche Vorgabe stellt sicher, dass Ihr Gasverbrauch dauerhaft korrekt gemessen wird.
Wenn Ihr Zähler brummt oder Geräusche macht, können Sie sich gerne mit uns über unser Kontaktformular in Verbindung setzen. Wir überprüfen den Zähler und tauschen ihn gegebenenfalls aus. In der Regel beeinflusst das Brummen jedoch nicht die Messergebnisse.
Wenn Sie ein Smart Meter haben, aber noch keine PIN erhalten haben, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Das Schreiben mit Ihrer PIN wird automatisch versendet, sobald das Smart Meter in unserem System vollständig eingerichtet ist. Es kann jedoch einige Tage dauern, bis die vollständige Einrichtung nach dem Einbau abgeschlossen ist.
Sollten Sie bereits länger auf Ihre PIN warten, können Sie uns gerne kontaktieren:
E-Mail: energiezukunft@netze-bw.de
Telefon: 0800 3629 130
Wir helfen Ihnen gerne weiter!