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Fragen & Antworten
Die „unentgeltliche Abnahme“ ist mit dem Solarpaket I im Mai 2024 als eine spezielle Variante der Veräußerungsform “Einspeisevergütung” eingeführt worden. Auf die Zahlung einer Einspeisevergütung wird in diesem Fall vollständig verzichtet. Im Übrigen gelten alle Rechten und Pflichten wie im Fall einer regulären Einspeisevergütung. Der Strom ist dementsprechend wie jeder einspeisevergütete Strom zu behandeln von den Netzbetreibern abzunehmen.
Bitte beachten Sie: Eine Anlage kann nicht der Ausfallvergütung zugeordnet werden, wenn sie innerhalb der letzten 24 Monate der “unentgeltlichen Abnahme” zugeordnet war.
Der Mieterstromzuschlag wird für den selbst erzeugten und direkt im Gebäude verbrauchten Strom gewährt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
nur Photovoltaik - max. 1.000 kWp Leistung
Dach- oder Fassadenanlage auf oder an einem Wohn- und Gewerbegebäude
Strompreis im Mieterstromvertrag darf 90 Prozent des im jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs nicht überschreiten
verbraucht der Anlagenbetreibende selbst einen Teil des erzeugten Stroms, wird für diesen Anteil kein Mieterstromzuschlag gewährt
Erzeugungsmessung eines Messstellenbetreibers muss installiert sein
Der Mieterstromzuschlag wird nicht bei gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung gewährt. Die Anmeldung bei der Netze BW erfolgt über das Formular Mieterstromzuschlag.
Um Ihre Erzeugungsanlage im Marktstammdatenregister (MaStR) anzumelden, folgen Sie diesen Schritten:
Benutzerkonto erstellen: Gehen Sie auf die Webseite des Marktstammdatenregister und erstellen Sie ein Benutzerkonto.
Anlagenbetreiber registrieren: Melden Sie sich an und registrieren Sie sich als Anlagenbetreiber.
Anlage registrieren: Fügen Sie Ihre Erzeugungsanlage hinzu und geben Sie alle erforderlichen Daten ein, wie Standort, Leistung und Inbetriebnahmedatum.
Wenn Sie Ihre Erzeugungsanlage verkaufen oder übertragen möchten, erfassen Sie den Anlagenbetreiberwechsel bitte im Kundenportal – mit Einverständnis des neuen Anlagenbetreibers.
Wir nehmen anschließend Kontakt mit dem neuen Anlagenbetreiber auf und begleiten ihn durch die weiteren Schritte. Sobald alle Unterlagen vollständig eingegangen und geprüft sind, erhalten Sie eine Schlussrechnung.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Anlagenbetreiberwechsel.
Die Nachrüstung des Speichers melden Sie per E-Mail an Einspeiser-ALN-ESS@netze-bw.de sowie im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
Photovoltaikanlage anmelden – So einfach geht's
In diesem Erklärfilm erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt eine Photovoltaikanlage anfragen und im Kundenportal hinzufügen können.
Verfolgen Sie von dort ganz bequem den Fortschritt Ihrer Anfrage, erhalten Status-Meldungen zu bspw. erforderlichen Dokumente und haben jederzeit Einsicht über Ihre Unterlagen. Auch Ihre Elektrofachkraft kann Sie bei der Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage direkt im Portal unterstützen.