Unsere Informationen für Sie
Fragen & Antworten
Wie sicher sind Smart Meter?
Smart Meter sind sehr sicher. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat strenge Sicherheitsanforderungen für intelligente Zähler festgelegt. Diese Anforderungen werden kontinuierlich in Zusammenarbeit mit Herstellern und Anwender*innen weiterentwickelt. Die Sicherheit umfasst verschiedene Aspekte, darunter:
Technische Komponenten: Das Smart Meter Gateway verfügt über ein integriertes Sicherheitsmodul.
Sicherer Betrieb: Die Informationstechnik und die Kommunikationsstruktur werden regelmäßig überprüft.
Zertifizierung: Das BSI führt regelmäßige Zertifizierungen durch, um die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen zu gewährleisten.
Updates: Durch kontinuierliche Software-Updates bleibt das hohe Sicherheitsniveau über die gesamte Lebensdauer der Smart Meter erhalten.
Somit können Sie sicher sein, dass Ihre Daten gut geschützt sind.
Wie kann ich meine Verbrauchswerte einsehen?
Ihr Stromlieferant stellt Ihnen Ihre Verbrauchswerte auf Anfrage zur Verfügung. Zusätzlich können Sie bei uns eine Datenweiterleitung als Serviceleistung beauftragen. In dem Rahmen stellen wir Ihnen oder einem durch Sie freigegebenen Dritten (z. B. Energiemanager*in) Ihre Verbrauchswerte für jeweils den Vortag zur Verfügung. Die Übertragung erfolgt in einem marktüblichen Format in viertelstündiger Auflösung (z. B. Excel, EDIFACT).
Wenn Sie mehr Informationen zur Datenweiterleitung wünschen, schreiben Sie uns gern unter edm.strom@netze-bw.de.
Was geschieht bei einem Stromausfall mit den gespeicherten Daten der modernen Zähler?
Wie sind die Sperrzeiten meiner elektrischen Wärmepumpe, wenn diese vor dem 01.01.2024 angeschlossen wurde?
Die Sperrzeiten für Ihre elektrische Wärmepumpe sind täglich von 11:30 Uhr bis 13:00 Uhr und von 17:30 Uhr bis 19:00 Uhr.
Was passiert, wenn ich meinen Gaszähler nicht ablese?
Sie sind nicht verpflichtet, den Zählerstand selbst abzulesen. Wenn keine Ablesung erfolgt, schätzt Ihr Energieversorger den Verbrauch – basierend auf früheren Werten oder dem Durchschnitt vergleichbarer Haushalte.
Hinweis: Die Schätzung kann vom tatsächlichen Verbrauch abweichen und möglicherweise zu höheren Kosten führen. Sobald Sie im Folgejahr wieder einen Zählerstand übermitteln, wird die Differenz bei der nächsten Abrechnung automatisch ausgeglichen.