Unsere Informationen für Sie
Fragen & Antworten
Was passiert mit den Daten, die das Smart Meter erfasst?
Die Daten der Messstellen, die mit einem Smart Meter ausgestattet sind, werden per Fernauslesung verteilt. Dabei werden die Daten an berechtigte Empfänger (Messstellenbetreiber, Verteilnetzbetreiber, Übertragungsnetzbetreiber, Lieferanten usw.) übermittelt. Jeder berechtigte Empfänger erhält nur jene Daten, die notwendig sind.
Wie wirkt sich die registrierende Lastgangmessung (RLM) auf meine Stromrechnung aus?
Kund*innen mit einer registrierenden Lastgangmessung (RLM) erhalten eine monatliche Abrechnung über den genauen Stromverbrauch. Die jährliche Ablesung muss nicht mehr durchgeführt werden.
Wie kann ich Probleme bei der Eingabe der PIN an der modernen Messeinrichtung lösen?
Die Eingabe über Lichtimpulse an der optischen Schnittstelle der modernen Messeinrichtung kann unter Umständen gewöhnungsbedürftig sein. Um Ihnen bei der Eingabe der PIN zu helfen, haben wir ein Erklärvideo zur PIN-Eingabe für Sie bereitgestellt.
Meine Elektrofachkraft hat einen Zähler bestellt – wann erfolgt der Einbau?
Der Zeitpunkt des Zählereinbaus hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der aktuellen Auftragslage und der Verfügbarkeit der Zähler. Bitte setzen Sie sich direkt mit Ihrer Elektrofachkraft in Verbindung, um den aktuellen Stand Ihrer Zählerbestellung zu erfahren.
Was bedeutet die Eichfrist bei Gaszählern?
Die Eichfrist gibt den Zeitraum an, nach dem ein Gaszähler neu geeicht oder ersetzt werden muss, um weiterhin eine exakte Messung zu gewährleisten. Für die meisten Haushaltsgaszähler bis zur Größe G10, wie beispielsweise Balgengaszähler, beträgt die Frist acht Jahre; nach Ablauf ist eine Prüfung oder ein Austausch durch geschultes Fachpersonal erforderlich.
Hinweis: Anhand eines Stempels auf dem Gerät können Sie die letzte Eichung ablesen und sich bei abgelaufener Frist an Ihren Energieanbieter wenden. Er verantwortet die Wartung und die Eichung.