Unsere Informationen für Sie
Fragen & Antworten
Der Gaszähler wird im Regelfall einmal jährlich abgelesen, meist zu dem Zeitpunkt, an dem die Jahresabrechnung erstellt wird. Darüber hinaus ist es entscheidend, den Zählerstand sowohl bei einem Umzug – in beiden Wohnungen – als auch zu Beginn und Ende eines Vertrags zu dokumentieren, um eine präzise Abrechnung zu ermöglichen.
Wenn Sie vermuten, dass Ihr Zähler nicht korrekt misst, können Sie eine Zählerbefundprüfung durch eine qualifizierte Eichstelle veranlassen. Diese eichrechtliche Prüfung ist kostenpflichtig und für jedes Messgerät möglich. Sie können das Antragsformular für die Prüfung bei unserem Zählerservice anfordern. Bitte beachten Sie, dass die Kosten bei einem negativen Ergebnis (wenn der Zähler korrekt zählt) Ihnen in Rechnung gestellt werden.
Nein, die Datenübertragung ist für Sie kostenlos, unabhängig davon, welche Verbindung genutzt wird.
Der Einbau des RLM-Zählers vor Ort erfolgt durch ein*e Monteur*in der Netze BW oder einer beauftragten Firma.
Die Bestellung des RLM-Zählers wird von einer von Ihnen beauftragten Elektrofachkraft im Kundenportal veranlasst. Die Suche nach einer qualifizierten Elektrofachkraft können Sie bequem online über die Installateursuche durchführen.
Nachbarn sehen wie bisher nur den aktuellen Zählerstand. Die gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate sind nicht sichtbar. Hierzu ist die Eingabe der persönlichen vierstelligen Identifikationsnummer (PIN) erforderlich. Diese PIN wird auf Anfrage nach dem Einbau der modernen Messeinrichtung von uns per Post zugesendet.