Unsere Informationen für Sie
Fragen & Antworten
Für die Installation eines zeitlich befristeten Netzanschlusses (Baustrom- oder Schaustelleranschluss) müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Kabeltrasse auf dem Grundstück muss ausreichend freigelegt sein.
Es muss ein Montagepunkt (Holzgestell) für den Anschluss bereitgestellt werden.
Ein geeigneter Baustromverteiler ist bauseitig zur Verfügung zu stellen und muss den gültigen Technischen Anschlussbedingungen (TAB BW) entsprechen.
Freileitungsabgriffstangen sind – falls erforderlich – bauseitig zu liefern.
Bei einer Kabellänge von über 30 Metern ist zusätzlich ein Durchschleifkasten mit Zählerplatz vorzuhalten.
Detaillierte Informationen finden Sie in den Technischen Anschlussbedingungen Baden-Württemberg (TAB BW) sowie im Infoblatt zur Messeinrichtung bei Baustromanschlüssen.
Die Netze BW stellt die Kosten für die Einrichtung eines Baustrom- oder Schaustelleranschlusses unmittelbar nach der Installation in Rechnung. Wie hoch diese Kosten ausfallen, ist von der Art Ihres Netzanschlusses abhängig. Die Abrechnung des Verbrauchs erfolgt durch Ihren Energieversorger.
Ihre Elektrofachkraft kennt die technischen Voraussetzungen und Daten, die wir für die Bearbeitung der Anmeldung benötigen. Dazu gehören auch die Verbrauchswerte von elektrischen Geräten mit einem hohen Stromverbrauch wie z. B. Baumaschinen.
Die Elektrofachkraft bestätigt im Verlauf der Anmeldung, dass alle technischen Richtlinien bei der Vorbereitung des Anschlusses eingehalten wurden. Es ist notwendig, dass die Elektrofachkraft bei der Netze BW oder einem anderen Verteilnetzbetreiber registriert ist.
Eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden Sie über den Online-Service Installateurbetrieb finden.
Ja, der Baustromverteiler muss an einem freigelegten Anschlussbereich stehen, sicher befestigt sein und den technischen Anschlussbedingungen entsprechen.
Weitere Details klärt Ihre Elektrofachkraft.
Nein, die maximale Leistung eines Baustrom- oder Schaustelleranschlusses hängt von der örtlichen Infrastruktur und dem Bedarf ab. Standardmäßig sind für ein Einfamilienhaus 30 kW (3x 50 A Sicherung) vorgesehen. Für höhere Leistungen ist eine individuelle Prüfung durch die Netze BW erforderlich.