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Fragen & Antworten
Welche baulichen Voraussetzungen gelten für einen Baustrom-oder Schaustelleranschluss?
Für die Installation eines zeitlich befristeten Netzanschlusses (Baustrom- oder Schaustelleranschluss) müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Kabeltrasse auf dem Grundstück muss ausreichend freigelegt sein.
Es muss ein Montagepunkt (Holzgestell) für den Anschluss bereitgestellt werden.
Ein geeigneter Baustromverteiler ist bauseitig zur Verfügung zu stellen und muss den gültigen Technischen Anschlussbedingungen (TAB BW) entsprechen.
Freileitungsabgriffstangen sind – falls erforderlich – bauseitig zu liefern.
Bei einer Kabellänge von über 30 Metern ist zusätzlich ein Durchschleifkasten mit Zählerplatz vorzuhalten.
Detaillierte Informationen finden Sie in den Technischen Anschlussbedingungen Baden-Württemberg (TAB BW) sowie im Infoblatt zur Messeinrichtung bei Baustromanschlüssen.
Wer stellt den Baustromkasten zur Verfügung?
Warum sollte die Anmeldung durch eine Elektrofachkraft erfolgen?
Ihre Elektrofachkraft kennt die technischen Voraussetzungen und Daten, die wir für die Bearbeitung der Anmeldung benötigen. Dazu gehören auch die Verbrauchswerte von elektrischen Geräten mit einem hohen Stromverbrauch wie z. B. Baumaschinen.
Die Elektrofachkraft bestätigt im Verlauf der Anmeldung, dass alle technischen Richtlinien bei der Vorbereitung des Anschlusses eingehalten wurden. Es ist notwendig, dass die Elektrofachkraft bei der Netze BW oder einem anderen Verteilnetzbetreiber registriert ist.
Gibt es Vorschriften für den Standort des Baustromverteilers?
Ja, der Baustromverteiler muss an einem freigelegten Anschlussbereich stehen, sicher befestigt sein und den technischen Anschlussbedingungen entsprechen.
Weitere Details klärt Ihre Elektrofachkraft.