Unsere Informationen für Sie
Fragen & Antworten
Wo muss ich eine Änderung meiner Photovoltaikanlage melden?
Die Änderung Ihrer Photovoltaikanlage melden Sie Ihrem zuständigen Netzkundenbetreuerteam. Diesen finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl in der blauen Kontaktleiste am Ende unserer Webseite Technische Änderungen.
Falls eine Beauftragung des Zählerausbaus notwendig ist, erfolgt dies über das Kundenportal. Die Nachrüstung und Erweiterung eines Speichers melden Sie per E-Mail an einspeiser-aln-ess@netze-bw.de.
Weitere Informationen zu den jeweiligen Änderungen an Ihrer Photovoltaikanlage finden Sie auf unserer Webseite Technische Änderungen.
Was ist der Unterschied zwischen Mieterstrom und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung?
Der wesentliche Unterschied liegt in der Art der Abrechnung:
Beim klassischen Mieterstrommodell wird der Verbrauch ermittelt und individuell abgerechnet.
Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung wird der erzeugte Strom nach einem vorher festgelegten Aufteilungsschlüssel auf die Teilnehmer*innen verteilt.
Weitere Unterschiede finden Sie auf unserer Webseite Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.
Warum ist das Netzsicherheitsmanagement notwendig?
Durch die Energiewende kommt es immer häufiger zu Situationen, in denen:
mehr Strom eingespeist wird, als verbraucht werden kann,
Netzengpässe entstehen, weil Strom nicht dorthin transportiert werden kann, wo er gebraucht wird.
Ohne Eingriffe könnte dies zu Überlastungen und im schlimmsten Fall zu Stromausfällen führen.
Wie wirkt sich die Erweiterung auf die Einspeisevergütung meiner Photovoltaikanlagen aus?
Die Erweiterung Ihrer Photovoltaikanlage hat unterschiedliche Auswirkungen auf die Einspeisevergütung für die bestehende und die neu hinzugefügte Anlage:
Bestehende Anlage: Die Einspeisevergütung bleibt unverändert und wird weiterhin nach den ursprünglichen Vergütungssätzen abgerechnet.
Neue Anlage: Die Einspeisevergütung richtet sich nach den aktuell geltenden Vergütungssätzen.
Wie wird die Stilllegung von Erzeugungsanlagen gemeldet?
Die Meldung der Stilllegung Ihrer Erzeugungsanlage erfolgt in mehreren Schritten:
Stilllegung der Erzeugungsanlage: Bitte nutzen Sie das Formular Erklärung zur endgültigen Stilllegung einer Erzeugungsanlage.
Stilllegung des Zählers: Die Beauftragung des Zählerausbaus erfolgt über das Kundenportal. Sollten wir nicht für Ihren Zähler verantwortlich sein, veranlassen Sie bitte den Ausbau des Zählers bei Ihrem Messstellenbetreiber.
Meldung im Marktstammdatenregister: Bitte denken Sie daran, die Stilllegung auch bei der Bundesnetzagentur zu melden.
Bitte lassen Sie das ausgefüllte Formular Ihrem regionalen Kontakt per E-Mail zukommen. Diesen finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl in der blauen Kontaktleiste am Ende unserer Webseite Technische Änderungen.
Photovoltaikanlage anmelden – So einfach geht's
In diesem Erklärfilm erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt eine Photovoltaikanlage anfragen und im Kundenportal hinzufügen können.
Verfolgen Sie von dort ganz bequem den Fortschritt Ihrer Anfrage, erhalten Status-Meldungen zu bspw. erforderlichen Dokumente und haben jederzeit Einsicht über Ihre Unterlagen. Auch Ihre Elektrofachkraft kann Sie bei der Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage direkt im Portal unterstützen.