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Unsere Informationen für Sie

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Fragen & Antworten

Die Änderung Ihrer Photovoltaikanlage melden Sie Ihrem zuständigen Netzkundenbetreuerteam. Diesen finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl in der blauen Kontaktleiste am Ende unserer Webseite Technische Änderungen.

 

Falls eine Beauftragung des Zählerausbaus notwendig ist, erfolgt dies über das Kundenportal. Die Nachrüstung und Erweiterung eines Speichers melden Sie per E-Mail an einspeiser-aln-ess@netze-bw.de

 

Weitere Informationen zu den jeweiligen Änderungen an Ihrer Photovoltaikanlage finden Sie auf unserer Webseite Technische Änderungen

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Durch die Energiewende kommt es immer häufiger zu Situationen, in denen:

  • mehr Strom eingespeist wird, als verbraucht werden kann,

  • Netzengpässe entstehen, weil Strom nicht dorthin transportiert werden kann, wo er gebraucht wird.

Ohne Eingriffe könnte dies zu Überlastungen und im schlimmsten Fall zu Stromausfällen führen.

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Die Vergütung für Ihre Photovoltaikanlage richtet sich nach den Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) geltenden Vergütungssätzen, die alle sechs Monate um 1 Prozent verringert werden. Der Vergütungssatz zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme Ihrer Neuanlage ist für 20 Jahre festgeschrieben und wird nicht verringert. Aktuelle Fördersätze finden Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur

Wenn Sie den gesamten erzeugten Strom in das öffentliche Netz einspeisen (Volleinspeisung), erhalten Sie eine höhere EEG-Einspeisevergütung. Wie Sie diesen Volleinspeisebonus in Anspruch nehmen können, erfahren Sie auf unserer Webseite Photovoltaikanlage anmelden

 

Bitte beachten Sie: Wenn Ihre Anlage nach dem 25.02.2025 in Betrieb genommen wurde, sieht das Solarspitzengesetz vor, dass die EEG-Vergütung bei negativen Marktpreisen auf null gesetzt wird. Als Ausgleich wird der Vergütungszeitraum nach hinten heraus um die vollen Viertelstunden ohne Vergütung verlängert.

 

Weitere Details und die genaue Anmeldung Ihrer Anlage können Sie über unser Kundenportal vornehmen.

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Die Meldung der Stilllegung Ihrer Erzeugungsanlage erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Stilllegung der Erzeugungsanlage: Bitte nutzen Sie das Formular Erklärung zur endgültigen Stilllegung einer Erzeugungsanlage.

  2. Stilllegung des Zählers: Die Beauftragung des Zählerausbaus erfolgt über das Kundenportal. Sollten wir nicht für Ihren Zähler verantwortlich sein, veranlassen Sie bitte den Ausbau des Zählers bei Ihrem Messstellenbetreiber.

  3. Meldung im Marktstammdatenregister: Bitte denken Sie daran, die Stilllegung auch bei der Bundesnetzagentur zu melden.

Bitte lassen Sie das ausgefüllte Formular Ihrem regionalen Kontakt per E-Mail zukommen. Diesen finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl in der blauen Kontaktleiste am Ende unserer Webseite Technische Änderungen.

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Wenn Sie selbst Strom erzeugen und diesen direkt vermarkten möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten, um einen Direktvermarkter zu finden:

  • Recherchieren Sie online nach Direktvermarktern in Ihrer Region.

  • Fragen Sie bei Energiegenossenschaften oder Stromhändlern nach, ob diese Ihren erzeugten Strom abnehmen.

  • Besuchen Sie Fachmessen und Veranstaltungen zu erneuerbaren Energien – dort stellen sich häufig Direktvermarkter vor.

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Themenseite

Stromeinspeisung im Überblick

Alle Informationen rund um Ihre neue oder bestehende Erzeugungsanlage. 

Service

Photovoltaikanlage anmelden – So einfach geht's

In diesem Erklärfilm erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt eine Photovoltaikanlage anfragen und im Kundenportal hinzufügen können. 

Verfolgen Sie von dort ganz bequem den Fortschritt Ihrer Anfrage, erhalten Status-Meldungen zu bspw. erforderlichen Dokumente und haben jederzeit Einsicht über Ihre Unterlagen. Auch Ihre Elektrofachkraft kann Sie bei der Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage direkt im Portal unterstützen.