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Unsere Informationen für Sie

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Fragen & Antworten

Kann ich die Höhe der Abschlagszahlungen für meine Einspeiseanlage selbst anpassen?

Ja, Sie können Ihren Abschlagsplan für Ihre Einspeiseanlage selbst anpassen. Gehen Sie dazu wie folgt vor:

  1. Klicken Sie hierfür im Kundenportal auf die Kachel der entsprechenden Erzeugungsanlage.

  2. Wechseln Sie zum Reiter “Abschlag ändern”.

  3. Dort haben Sie die Möglichkeit, die Abschläge entweder generell oder individuell für jeden Monat anzupassen.

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Wo melde ich die Stilllegung meiner PV-Anlage?

Die Stilllegung Ihrer PV-Anlage melden Sie Ihrem zuständigen Netzkundenbetreuerteam. Diesen finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl in der blauen Kontaktleiste am Ende unserer Webseite Technische Änderungen.

Die Beauftragung des Zählerausbaus erfolgt über das Kundenportal und die Meldung der Stilllegung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. 

 

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Kann ich zwischen EEG-Vergütung und Direktvermarktung wechseln?

Ja, sofern die Photovoltaikanlage EEG-vergütungsberechtigt ist – also eine Leistung bis einschließlich 100 kW hat und noch innerhalb des 20-jährigen Förderzeitraums nach Inbetriebnahme liegt – ist ein Wechsel in die Direktvermarktung möglich.

 

Bitte beachten Sie:

  • Zwischen der Anmeldung des Wechsels beim Netzbetreiber und dem tatsächlichen Wechsel muss mindestens ein voller Kalendermonat liegen.

  • Die Anmeldung übernimmt in der Regel der neue Direktvermarkter. 

Auch Anlagen ohne Förderanspruch nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) können direkt vermarktet werden – in der sogenannten “sonstigen Direktvermarktung”.

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Was muss ich tun, wenn ich eine Aufforderung zur Datenkorrektur erhalten habe?

Nach Ihrer Registrierung prüfen wir als Netzbetreiber die Daten der an unser Netz angeschlossenen Einheiten und Anlagen. Bei der Überprüfung Ihrer Einheit oder Anlage haben wir einen Korrekturbedarf festgestellt. Die Details zu den abweichenden Daten können Sie im MaStR-Webportal der Bundesnetzagentur einsehen und korrigieren. Die Bundesnetzagentur bietet zudem eine Webhilfe des Marktstammdatenregisters an. 

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Welche Unterlagen sind für einen Anlagenbetreiberwechsel erforderlich?

Für eine reibungslose Ummeldung des Anlagenbetreibers laden Sie die Dokumente und Angaben für Ihren Anlass in unserem Kundenportal hoch oder senden Sie uns diese per E-Mail an anlagenbetreiberwechsel@netze-bw.de :

Hinweis: Die Meldung der Änderung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist in jeden Fall notwendig. 

 

Bitte beachten Sie, dass es für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) und Anlagen in der Direktvermarktung zusätzliche Anforderungen gibt. Bei KWK-Anlagen muss der Anlagenbetreiberwechsel innerhalb von vier Wochen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemeldet werden. Eine formlose E-Mail mit den Angaben zum neuen Anlagenbetreiber sowie dem Datum des Anlagenbetreiberwechsels genügt. Bitte senden Sie diese an: kwk-verfahren@bafa.bund.de.

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Themenseite

Stromeinspeisung im Überblick

Alle Informationen rund um Ihre neue oder bestehende Erzeugungsanlage. 

Service

Photovoltaikanlage anmelden – So einfach geht's

In diesem Erklärfilm erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt eine Photovoltaikanlage anfragen und im Kundenportal hinzufügen können. 

Verfolgen Sie von dort ganz bequem den Fortschritt Ihrer Anfrage, erhalten Status-Meldungen zu bspw. erforderlichen Dokumente und haben jederzeit Einsicht über Ihre Unterlagen. Auch Ihre Elektrofachkraft kann Sie bei der Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage direkt im Portal unterstützen.