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Unsere Informationen für Sie

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Fragen & Antworten

Die Dauer der Herstellung eines Stromanschlusses kann je nach Umfang der Arbeiten und den örtlichen Gegebenheiten variieren. Genauere Informationen erhalten Sie nach der Auftragserteilung.  

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Nachdem Sie Ihren Antrag über unser Kundenportal eingereicht haben, erhalten Sie ein Angebot für Ihren Stromanschluss. Bei Standardhausanschlüssen erhalten Sie bereits am Ende des Antrags eine digitale Preisindikation.

 

Wenn Sie das Angebot annehmen möchten, senden Sie uns die Auftragserteilung zurück. Anschließend erhalten Sie eine Auftragsbestätigung. Danach setzen wir oder eines unserer Partnerunternehmen sich mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin für die Grundstücksbegehung und die Herstellung des Stromanschlusses zu vereinbaren.

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Eine ganz genaue Aussage zur Haltbarkeit der Isolierung von Freileitungen ist nicht möglich, da sie von verschiedenen Faktoren abhängt. Es ist jedoch wichtig, regelmäßig eine Sichtprüfung durchzuführen, um sicherzustellen, dass der Schutz intakt ist und keine Mängel oder Veränderungen vorliegen. Sollten Mängel festgestellt werden, müssen diese umgehend gemeldet werden. Äußere Einflüsse können die Schutzwirkung beeinträchtigen, weshalb es ratsam ist, den erforderlichen Mindestabstand zur Leitung stets einzuhalten. Je länger die Isolierung angebracht ist, desto größer ist das Risiko, dass ihre Schutzwirkung nachlässt.

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Nein, Änderungen am Netzanschluss – wie die Versetzung innerhalb des Gebäudes oder die Umstellung von Freileitung auf Erdkabel – dürfen ausschließlich von der Netze BW oder beauftragten Fachkräften durchgeführt werden. Ihr Installateurbetrieb prüft vorab, ob Ihre Hausinstallation für die geplante Änderung geeignet ist, und stellt die Anmeldung über unseren Online-Service Netzanschluss ändern für Sie.

 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Bestandsanschluss ändern.

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Die Rechnung Ihres neuen Stromanschlusses setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

  • Grundbetrag für den Netzanschluss: Der Grundbetrag umfasst die pauschalen Kosten für die Herstellung des Stromanschlusses. Er richtet sich nach Art und Größe des gewünschten Stromanschlusses. 

  • Laufende Meterkosten auf Ihrem Grundstück: Zusätzlich zum Grundbetrag werden Kosten pro verlegtem Meter Stromkabel auf Ihrem Grundstück berechnet. Die genaue Leitungslänge wird vor Ort durch einen Vermessungstechniker*in (Geometer*in) ermittelt – abgerechnet wird nur, was tatsächlich verlegt wurde.

  • Baukostenzuschuss: Der Baukostenzuschuss wird für den Leistungsbedarf erhoben, der 30 kW übersteigt.

  • Kosten für zusätzliche Leistungen: Diese umfassen Materialien wie die Verlegehilfe oder die Mehrspartenhauseinführung.

  • Eigenleistungen und Rückvergütungen: Wenn Sie bestimmte Arbeiten – etwa den Mauerdurchbruch oder Tiefbau – selbst übernehmen, können diese als Eigenleistung berücksichtigt werden. In diesem Fall erfolgt ggf. eine Rückvergütung.

Die Abrechnung erfolgt individuell und auf Basis der vor Ort tatsächlich umgesetzten Leistungen.

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Stromanschluss

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Planung, Anmeldung, Herstellung oder Änderung Ihres Stromanschlusses.

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