Unsere Informationen für Sie
Fragen & Antworten
Wie setzt sich die Rechnung für meinen Stromanschluss zusammen?
Die Rechnung Ihres neuen Stromanschlusses setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
Grundbetrag für den Netzanschluss: Der Grundbetrag umfasst die pauschalen Kosten für die Herstellung des Stromanschlusses. Er richtet sich nach Art und Größe des gewünschten Stromanschlusses.
Laufende Meterkosten auf Ihrem Grundstück: Zusätzlich zum Grundbetrag werden Kosten pro verlegtem Meter Stromkabel auf Ihrem Grundstück berechnet. Die genaue Leitungslänge wird vor Ort durch einen Vermessungstechniker*in (Geometer*in) ermittelt – abgerechnet wird nur, was tatsächlich verlegt wurde.
Baukostenzuschuss: Der Baukostenzuschuss wird für den Leistungsbedarf erhoben, der 30 kW übersteigt.
Kosten für zusätzliche Leistungen: Diese umfassen Materialien wie die Verlegehilfe oder die Mehrspartenhauseinführung.
Eigenleistungen und Rückvergütungen: Wenn Sie bestimmte Arbeiten – etwa den Mauerdurchbruch oder Tiefbau – selbst übernehmen, können diese als Eigenleistung berücksichtigt werden. In diesem Fall erfolgt ggf. eine Rückvergütung.
Die Abrechnung erfolgt individuell und auf Basis der vor Ort tatsächlich umgesetzten Leistungen.
Wie lange dauert es, bis eine Stilllegung oder Abtrennung durchgeführt wird?
Die Dauer hängt vom Umfang der Maßnahme und der aktuellen Auftragslage ab. Wir setzen alles daran, Ihren Auftrag so schnell wie möglich umzusetzen. Ihr Installateurbetrieb kann Ihnen eine erste Einschätzung geben.
Was kostet die Leistungserhöhung?
Die Kosten für die Leistungserhöhung hängen von der gewünschten Leistung und den Gegebenheiten vor Ort ab. Bei einfachen Sicherungserhöhungen entstehen in der Regel nur Kosten für das vorgelagerte Netz (Baukostenzuschuss). Weitere Kosten können z. B. durch aufwendige Tiefbau- oder Verkabelungsmaßnahmen entstehen. Nach Eingang Ihrer Anfrage prüfen wir das vorgelagerte Stromnetz und erstellen für Sie ein individuelles Angebot zur Leistungserhöhung.
Welche Angaben sind für die Inbetriebnahme eines Verbrauchsgeräts erforderlich?
Damit Ihre Elektrofachkraft die Inbetriebnahme Ihres Verbrauchsgeräts korrekt melden kann, werden folgende Angaben benötigt:
die elektrische Leistung des Verbrauchsgeräts (in kW),
die Herstellerdaten (insbesondere Modellbezeichnung und Betriebsweise),
die Zählernummer (falls das Verbrauchsgerät am bestehenden Stromzähler betrieben wird),
das geplante Datum der Inbetriebnahme.
Damit wir Ihre Inbetriebsetzungsmeldung zügig bearbeiten können, stellen Sie bitte sicher, dass alle Angaben vollständig und korrekt vorliegen.
Was ist ein Telekommunikations-Leerrohr und warum brauche ich es?
Ein Telekommunikations-Leerrohr ist ein leeres Schutzrohr, das auf Ihrem Grundstück in die Erde gelegt wird. Es dient der Vorbereitung auf einen späteren Glasfaseranschluss und trägt zum kommunalen Breitbandausbau bei. Der Vorteil für Sie: Wird später ein Glasfaserkabel verlegt, kann es einfach durch das vorhandene Telekommunikations-Leerrohr eingezogen werden – ganz ohne erneute Tiefbauarbeiten auf Ihrem Grundstück.
Bitte beachten Sie: Das Telekommunikations-Leerrohr ist keine Glasfaserleitung, sondern nur die Vorbereitung für einen späteren Glasfaseranschluss. Nicht inbegriffen ist die Verlegung von nicht-kommunaler, privater Leerrohrinfrastruktur sowie der Anschluss an diese Infrastruktur (z.B. der Deutschen Telekom AG oder Vodafone GmbH), da dies direkt über den entsprechenden Telekommunikationsanbieter beauftragt werden muss.
Alle Informationen für den Weg zu Ihrem Stromanschluss
Das Erklärvideo fasst für Sie die wichtigsten Schritte auf dem Weg zum Anschluss an das öffentliche Stromnetz zusammen: von der Anmeldung, über das Angebot und die Auftragserteilung bis hin zur Zählersetzung und worauf Sie dabei achten müssen.