Unsere Informationen für Sie
Fragen & Antworten
Die Dauer hängt vom Umfang der Maßnahme und der aktuellen Auftragslage ab. Wir setzen alles daran, Ihren Auftrag so schnell wie möglich umzusetzen. Ihr Installateurbetrieb kann Ihnen eine erste Einschätzung geben.
Die Kosten für die Leistungserhöhung hängen von der gewünschten Leistung und den Gegebenheiten vor Ort ab. Bei einfachen Sicherungserhöhungen entstehen in der Regel nur Kosten für das vorgelagerte Netz (Baukostenzuschuss). Weitere Kosten können z. B. durch aufwendige Tiefbau- oder Verkabelungsmaßnahmen entstehen. Nach Eingang Ihrer Anfrage prüfen wir das vorgelagerte Stromnetz und erstellen für Sie ein individuelles Angebot zur Leistungserhöhung.
Nein, die Nutzung Ihres Verbrauchsgeräte ist erst nach der offiziellen Inbetriebnahmemeldung durch Ihre zugelassene Elektrofachkraft möglich. Sobald alle erforderlichen Arbeiten – wie die Leistungserhöhung des Stromanschlusses oder die Erhöhung der Sicherungen – abgeschlossen sind, muss die Inbetriebnahme über unser Kundenportal gemeldet werden. Erst nach dieser Meldung darf das Verbrauchsgerät sicher in Betrieb genommen und genutzt werden.
Ein Telekommunikations-Leerrohr ist ein leeres Schutzrohr, das auf Ihrem Grundstück in die Erde gelegt wird. Es dient der Vorbereitung auf einen späteren Glasfaseranschluss und trägt zum kommunalen Breitbandausbau bei. Der Vorteil für Sie: Wird später ein Glasfaserkabel verlegt, kann es einfach durch das vorhandene Telekommunikations-Leerrohr eingezogen werden – ganz ohne erneute Tiefbauarbeiten auf Ihrem Grundstück.
Bitte beachten Sie: Das Telekommunikations-Leerrohr ist keine Glasfaserleitung, sondern nur die Vorbereitung für einen späteren Glasfaseranschluss. Nicht inbegriffen ist die Verlegung von nicht-kommunaler, privater Leerrohrinfrastruktur sowie der Anschluss an diese Infrastruktur (z.B. der Deutschen Telekom AG oder Vodafone GmbH), da dies direkt über den entsprechenden Telekommunikationsanbieter beauftragt werden muss.
Ja, während der Herstellung Ihres Stromanschlusses sollte jemand vor Ort sein, um den Zugang zum Grundstück und Hausanschlussraum zu ermöglichen. In einem Neubau reicht es aus, wenn die zuständige Bauleitung oder eine bevollmächtigte Person anwesend ist. Dies stellt sicher, dass eventuelle Fragen direkt geklärt werden können. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, vor Ort zu sein, informieren Sie uns bitte rechtzeitig, damit wir eine Lösung finden können.