Unsere Informationen für Sie
Fragen & Antworten
Für die Erweiterung eines Speichers müssen folgende Unterlagen nach der Inbetriebnahme eingereicht werden:
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Technische Änderungen.
Im Marktstammdatenregister (MaStR) müssen alle Strom- und Gaserzeugungsanlagen, die unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder werden sollen, registriert werden.
Die Registrierung ist verpflichtend und muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme der Anlage erfolgen.
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie Ihre Anlage vor dem Start des MaStR im Jahr 2019 bereits in einem anderen Register gemeldet haben, muss sie neu im MaStR registriert werden.
Manche Anlagenbetreiber*innen erhalten keine Förderzahlungen oder sind so eingestellt, dass sie keinen Strom ins Netz einspeisen. Diese Stromerzeugungsanlagen sind dennoch zu registrieren.
Auch sehr kleine Anlagen (sogenannte Plug-in-, Mini-PV- oder Balkon-PV-Anlagen) und Stromspeicher sind im MaStR zu registrieren.
Weitere Informationen finden Sie auf unsere Webseite Marktstammdatenregister.
Nein, nach erfolgreicher Umstellung erhalten Sie lediglich ein Bestätigungsschreiben von uns. Ihr bisheriger Einspeisevertrag gilt nach der Umstellung weiterhin.
Die Rolle des Einsatzverantwortlichen (EIV) im Rahmen von Redispatch 2.0 kann von verschiedenen Akteuren übernommen werden – je nach technischer und organisatorischer Fähigkeit:
Wer kann EIV sein?
Anlagenbetreiber selbst
Direktvermarkter
Dienstleister für Energiedatenmanagement
Virtuelle Kraftwerksbetreiber
Photovoltaikanlage anmelden – So einfach geht's
In diesem Erklärfilm erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt eine Photovoltaikanlage anfragen und im Kundenportal hinzufügen können.
Verfolgen Sie von dort ganz bequem den Fortschritt Ihrer Anfrage, erhalten Status-Meldungen zu bspw. erforderlichen Dokumente und haben jederzeit Einsicht über Ihre Unterlagen. Auch Ihre Elektrofachkraft kann Sie bei der Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage direkt im Portal unterstützen.