Zum Inhalt springen Zum Footer springen

Unsere Informationen für Sie

Alle

Fragen & Antworten

Muss während der Herstellung meines Stromanschlusses jemand vor Ort sein?

Ja, während der Herstellung Ihres Stromanschlusses sollte jemand vor Ort sein, um den Zugang zum Grundstück und Hausanschlussraum zu ermöglichen. In einem Neubau reicht es aus, wenn die zuständige Bauleitung oder eine bevollmächtigte Person anwesend ist. Dies stellt sicher, dass eventuelle Fragen direkt geklärt werden können. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, vor Ort zu sein, informieren Sie uns bitte rechtzeitig, damit wir eine Lösung finden können.

Danke für das Feedback!

Warum muss die Freileitungsisolierung wieder entfernt werden?

Die Isolierung bietet nur einen vorübergehenden Schutz gegen zufälliges Berühren der Freileitung. Isolierungen werden deshalb für einen maximalen Zeitraum von drei Monaten angebracht, da die Isolierungswirkung nach diesem Zeitraum nicht mehr gewährleistet werden kann.

Danke für das Feedback!

Kann ich die Versetzung oder Umstellung selbst durchführen?

Nein, Änderungen am Netzanschluss – wie die Versetzung innerhalb des Gebäudes oder die Umstellung von Freileitung auf Erdkabel – dürfen ausschließlich von der Netze BW oder beauftragten Fachkräften durchgeführt werden. Ihr Installateurbetrieb prüft vorab, ob Ihre Hausinstallation für die geplante Änderung geeignet ist, und stellt die Anmeldung über unseren Online-Service Netzanschluss ändern für Sie.

 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Bestandsanschluss ändern.

Danke für das Feedback!

Wann bekomme ich die Rechnung für die Herstellung meines Stromanschlusses?

Sie erhalten die Rechnung nach der Herstellung Ihres Stromanschlusses. Sobald unser Partnerunternehmen den Anschluss ausgeführt hat, senden wir Ihnen eine detaillierte Rechnung mit einer Übersicht aller angefallenen Kosten zu. Die Zahlung ist erst nach Fertigstellung fällig. Bitte prüfen Sie die Rechnung sorgfältig und bewahren Sie sie für Ihre Unterlagen auf.

Danke für das Feedback!

Was passiert mit meinem Stromzähler bei einer Stilllegung oder Abtrennung?

Sowohl bei einer Stilllegung als auch bei einer Abtrennung des Stromanschlusses muss der Stromzähler demontiert werden. Der Ausbau wird von Ihrem beauftragten Installateurbetrieb direkt bei der Netze BW beantragt – Sie müssen hierfür nicht selbst aktiv werden.

Danke für das Feedback!
116 - 120 von 174

Themenseite

Stromanschluss

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Planung, Anmeldung, Herstellung oder Änderung Ihres Stromanschlusses.

Service

Alle Informationen für den Weg zu Ihrem Stromanschluss

Das Erklärvideo fasst für Sie die wichtigsten Schritte auf dem Weg zum Anschluss an das öffentliche Stromnetz zusammen: von der Anmeldung, über das Angebot und die Auftragserteilung bis hin zur Zählersetzung und worauf Sie dabei achten müssen.