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Unsere Informationen für Sie

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Fragen & Antworten

Ja, die Stilllegung muss auch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur gemeldet werden.
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Ja, der Eigenverbrauch ist möglich. Auf diesen Anteil wird kein Mieterstromzuschlag gewährt.

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Bitte teilen Sie uns den Zählerstand des Erzeugungszählers in Kilowattstunden (kWh) mit und geben Sie dabei auch die entsprechende Zählernummer an. Bei einer Überschusseinspeisung benötigen wir zusätzlich den Zählerstand des Zweirichtungszählers (Zählwerk: 2.8.0). Tragen Sie die Zählerstände im Kundenportal zum Übergabedatum oder mit dem Datum der späteren Ablesung ein. Wenn Sie unsicher sind, welche Zählerstände genau erforderlich sind, lesen Sie im Zweifel lieber einen Zähler mehr ab als zu wenig.

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Für die Nachrüstung eines Speichers müssen folgende Unterlagen nach der Inbetriebnahme eingereicht werden: 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Technische Änderungen

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Registrierungspflichtige Marktakteure sind Personen, Behörden und Organisationen, die bestimmte Funktionen im Energiemarkt wahrnehmen. Die größten Gruppen sind dabei die Betreiber von Strom- oder Gaserzeugungsanlagen sowie die Betreiber der Strom- und Gasnetze.

 

Weitere Informationen finden Sie auf unsere Webseite Marktstammdatenregister.

 

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Themenseite

Stromeinspeisung im Überblick

Alle Informationen rund um Ihre neue oder bestehende Erzeugungsanlage. 

Service

Photovoltaikanlage anmelden – So einfach geht's

In diesem Erklärfilm erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt eine Photovoltaikanlage anfragen und im Kundenportal hinzufügen können. 

Verfolgen Sie von dort ganz bequem den Fortschritt Ihrer Anfrage, erhalten Status-Meldungen zu bspw. erforderlichen Dokumente und haben jederzeit Einsicht über Ihre Unterlagen. Auch Ihre Elektrofachkraft kann Sie bei der Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage direkt im Portal unterstützen.