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Unsere Informationen für Sie

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Fragen & Antworten

Neue Speicher, die in Verbindung mit einer Erzeugungsanlage stehen, werden bei der Anmeldung im Kundenportal abgefragt. Der Speicher ist somit ein Bestandteil Ihrer neuen Erzeugungsanlage und benötigt keine weitere Anmeldung. 
 

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Die Erweiterung Ihrer Photovoltaikanlage stellt rechtlich eine Neuanlage dar, daher gelten alle relevanten Gesetze und Vorgaben wie bei Neuanlagen (z.B. Erneuerbaren-Energien-Gesetz, Marktstammdatenregister-Verordnung, Technische Anschlussbedingungen). 

 

Weitere Information finden Sie auf unserer Webseite Wichtige Gesetze.

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Die Festlegung auf eine Abrechnungsvariante (Pauschal-, Spitz-, oder vereinfachte Spitz-Abrechnungsvariante) erfolgt durch den Anlagenbetreiber für jede Anlage bis zum 30.11. eines Jahres für das folgende Kalenderjahr (Anlage 1 Bundesnetzagentur BK6-20-059). Nach dem 30.11. ist ein Wechsel der Abrechnung zum folgenden Kalenderjahr nicht mehr möglich - erst wieder zum übernächsten Kalenderjahr.
Ansonsten bitten wir Sie, die aktuell gültigen Vorgaben der BNetzA und des BDEW zu beachten.
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In Ihrer Abrechnung werden Zahlungen bei Pflichtverstößen ausgewiesen, weil das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG) festlegt, dass Anlagenbetreiber Zahlungen an den Netzbetreiber leisten müssen, wenn sie gegen bestimmte Pflichten verstoßen. Seit dem 01.01.2023 sind wir als Netze BW gesetzlich verpflichtet, diese Zahlungen gemäß § 52 EEG zu erheben.
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Die Beauftragung des Zählerausbaus erfolgt über das Kundenportal. Nach der Beauftragung wird schnellstmöglich ein Termin für den Zählerausbau vereinbart.


Sollten wir nicht für Ihren Zähler verantwortlich sein, veranlassen Sie bitte den Ausbau des Zählers bei Ihrem zuständigen Messstellenbetreiber.

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Themenseite

Stromeinspeisung im Überblick

Alle Informationen rund um Ihre neue oder bestehende Erzeugungsanlage. 

Service

Photovoltaikanlage anmelden – So einfach geht's

In diesem Erklärfilm erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt eine Photovoltaikanlage anfragen und im Kundenportal hinzufügen können. 

Verfolgen Sie von dort ganz bequem den Fortschritt Ihrer Anfrage, erhalten Status-Meldungen zu bspw. erforderlichen Dokumente und haben jederzeit Einsicht über Ihre Unterlagen. Auch Ihre Elektrofachkraft kann Sie bei der Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage direkt im Portal unterstützen.