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Unsere Informationen für Sie

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Fragen & Antworten

Der Baukostenzuschuss (BKZ) ist Ihr Beitrag für den Ausbau des Stromnetzes, den die Netze BW vorab tätigt – etwa bei der Erschließung eines Neubaugebiets. Mit dem BKZ leisten Sie als Anschlussnehmer*in einen Beitrag zu diesen allgemeinen Netzausbaukosten. Der Zuschuss deckt einen Teil der Kosten für die Herstellung oder Änderung des Stromanschlusses. Der BKZ wird abhängig von der Höhe der Netzanschlusssicherung berechnet.

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Sollten während der Umsetzung Probleme auftreten, informiert Sie die Netze BW umgehend. Gemeinsam mit Ihnen suchen wir eine passende Lösung. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an Ihren Installateurbetrieb oder direkt an uns wenden.

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Die Anmeldung oder Genehmigung Ihrer elektrischen Verbrauchsgeräte ist für Sie kostenfrei. Kosten können jedoch durch Ihre Elektrofachkraft entstehen – je nach Aufwand und den örtlichen Gegebenheiten. Falls eine Leistungserhöhung Ihres Stromanschlusses erforderlich wird, erhalten Sie von uns ein individuelles Angebot für die notwendigen Maßnahmen.

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Wenn Sie einen neuen Stromanschluss beantragen, können Sie gleichzeitig die Mitverlegung eines Telekommunikations-Leerrohrs beantragen. Dadurch vermeiden Sie spätere Tiefbauarbeiten und schaffen die Voraussetzung für einen zukunftssicheren Glasfaseranschluss. 

  • Während des Anmeldeprozesses für Ihren Stromanschluss geben Sie einfach an, dass Sie ein Telekommunikations-Leerrohr mitverlegen lassen möchten. 

  • Gemeinsam mit dem Angebot für den Stromanschluss erhalten Sie dann einen unverbindlichen Werkvertrag für die Mitverlegung des Telekommunikations-Leerrohrs. 

  • Wenn Sie das Angebot annehmen möchten, senden Sie den ausgefüllten Werkvertrag an uns zurück. 

  • Nach Abschluss der Bauarbeiten und Zahlung der Rechnung geht das Telekommunikations-Leerrohr in Ihr Eigentum über. 

Das Telekommunikations-Leerrohr bietet die Grundlage für den späteren Einzug eines Glasfaserkabels durch Ihre Kommune oder einen Telekommunikationsanbieter – ohne dass Ihr Grundstück erneut geöffnet werden muss.

 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Mehrspartenanschluss.

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Sie können den erzeugten Strom selbst nutzen oder ins öffentliche Netz einspeisen, sobald Ihre Hausinstallation abgeschlossen und die Messeinrichtung installiert ist. Anschließend erfolgt die Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Parallel dazu meldet Ihre Elektrofachkraft die Inbetriebnahme über unser Kundenportal. Erst nach Abschluss dieser Schritte ist eine Nutzung und Einspeisung möglich. 

 

Für gewerbliche, industrielle oder landwirtschaftliche Anlagen mit einer Leistung ab 135 kWp gelten besondere Anforderungen. In diesen Fällen ist ein Anschluss nach den Mittelspannungsrichtlinien erforderlich. Der Anmeldeprozess ist umfangreicher und sollte frühzeitig gemeinsam mit dem Netzanschluss eingeleitet werden.

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Stromanschluss

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Planung, Anmeldung, Herstellung oder Änderung Ihres Stromanschlusses.

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