Unsere Informationen für Sie
Fragen & Antworten
Kann ich meine Anfrage zwischenspeichern und später fortsetzen?
Ja, Sie können Ihre Anfrage in unseren Online-Services auf der Webseite oder im Kundenportal zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen. Bereits eingegebene Daten bleiben erhalten – Sie müssen die Anfrage also nicht von vorn beginnen.
Was ist der Baukostenzuschuss?
Der Baukostenzuschuss (BKZ) ist Ihr Beitrag für den Ausbau des Stromnetzes, den die Netze BW vorab tätigt – etwa bei der Erschließung eines Neubaugebiets. Mit dem BKZ leisten Sie als Anschlussnehmer*in einen Beitrag zu diesen allgemeinen Netzausbaukosten. Der Zuschuss deckt einen Teil der Kosten für die Herstellung oder Änderung des Stromanschlusses. Der BKZ wird abhängig von der Höhe der Netzanschlusssicherung berechnet.
Was passiert, wenn es bei meiner Stilllegung oder Abtrennung Probleme gibt?
Sollten während der Umsetzung Probleme auftreten, informiert Sie die Netze BW umgehend. Gemeinsam mit Ihnen suchen wir eine passende Lösung. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an Ihren Installateurbetrieb oder direkt an uns wenden.
Wie lange dauert es, bis mein neues Verbrauchsgerät installiert und in Betrieb genommen werden kann?
Die Dauer bis zur Installation und Inbetriebnahme eines Verbrauchsgeräts hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere:
der Art des Verbrauchsgeräts (z. B. Wallbox, Wärmepumpe, Durchlauferhitzer),
der verfügbaren Netzkapazität an Ihrem Hausanschluss,
sowie der Terminverfügbarkeit Ihres Installateurbetriebs oder Ihrer Elektrofachkraft.
Ihr Installateurbetrieb oder Ihre Elektrofachkraft kann Ihnen hierzu genauere Informationen geben.
Wie läuft die Mitverlegung eines Telekommunikations-Leerrohrs ab?
Wenn Sie einen neuen Stromanschluss beantragen, können Sie gleichzeitig die Mitverlegung eines Telekommunikations-Leerrohrs beantragen. Dadurch vermeiden Sie spätere Tiefbauarbeiten und schaffen die Voraussetzung für einen zukunftssicheren Glasfaseranschluss.
Während des Anmeldeprozesses für Ihren Stromanschluss geben Sie einfach an, dass Sie ein Telekommunikations-Leerrohr mitverlegen lassen möchten.
Gemeinsam mit dem Angebot für den Stromanschluss erhalten Sie dann einen unverbindlichen Werkvertrag für die Mitverlegung des Telekommunikations-Leerrohrs.
Wenn Sie das Angebot annehmen möchten, senden Sie den ausgefüllten Werkvertrag an uns zurück.
Nach Abschluss der Bauarbeiten und Zahlung der Rechnung geht das Telekommunikations-Leerrohr in Ihr Eigentum über.
Das Telekommunikations-Leerrohr bietet die Grundlage für den späteren Einzug eines Glasfaserkabels durch Ihre Kommune oder einen Telekommunikationsanbieter – ohne dass Ihr Grundstück erneut geöffnet werden muss.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Mehrspartenanschluss.
Alle Informationen für den Weg zu Ihrem Stromanschluss
Das Erklärvideo fasst für Sie die wichtigsten Schritte auf dem Weg zum Anschluss an das öffentliche Stromnetz zusammen: von der Anmeldung, über das Angebot und die Auftragserteilung bis hin zur Zählersetzung und worauf Sie dabei achten müssen.