Unsere Informationen für Sie
Fragen & Antworten
Wenn Sie keinen Zählerstand zurückmelden, wird Ihr Verbrauch geschätzt.
Den Zählereinbau für Ihren Neubau übernimmt Ihre beauftragte Elektrofachkraft im Kundenportal der Netze BW. Ihre Elektrofachkraft führt die notwendigen Schritte durch und kommuniziert direkt mit der Netze BW, um den Zähler zu bestellen und die Inbetriebnahme der Anlage zu koordinieren.
Bitte beauftragen Sie dafür eine zugelassene Elektrofachkraft, die im Installateurverzeichnis der Netze BW gelistet ist. Eine passende Elektrofachkraft finden Sie über unsere Installateursuche der Netze BW.
Wenn Sie einen Defekt an Ihrem Gaszähler vermuten, informieren Sie bitte umgehend den zuständigen Messstellenbetreiber. Dieser prüft den Zähler und veranlasst bei Bedarf einen Austausch.
Die Eichfrist für Stromzähler beträgt 8 Jahre für digitale Zähler und 16 Jahre für analoge bzw. mechanische Zähler.
Nein. Der Eigenverbrauch der Geräte ist nicht Teil der gemessenen Energie.
Weitere Informationen finden Sie auf der Netze BW Webseite zu Smart Meter.