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Unsere Informationen für Sie

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Fragen & Antworten

Ab wann kann ich bei meinem Neubau Strom einspeisen?

Sie können den erzeugten Strom selbst nutzen oder ins öffentliche Netz einspeisen, sobald Ihre Hausinstallation abgeschlossen und die Messeinrichtung installiert ist. Anschließend erfolgt die Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Parallel dazu meldet Ihre Elektrofachkraft die Inbetriebnahme über unser Kundenportal. Erst nach Abschluss dieser Schritte ist eine Nutzung und Einspeisung möglich. 

 

Für gewerbliche, industrielle oder landwirtschaftliche Anlagen mit einer Leistung ab 135 kWp gelten besondere Anforderungen. In diesen Fällen ist ein Anschluss nach den Mittelspannungsrichtlinien erforderlich. Der Anmeldeprozess ist umfangreicher und sollte frühzeitig gemeinsam mit dem Netzanschluss eingeleitet werden.

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Muss ich die Demontage der Freileitungsisolierung selbst beauftragen?

Ja, bitte melden Sie sich aktiv bei uns, sobald Ihre Arbeiten abgeschlossen sind. Senden Sie dazu einfach eine E-Mail an die Absenderadresse Ihrer Auftragsbestätigung – wir kümmern uns dann um die fachgerechte Demontage.

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Wie lange dauert es, bis mein Stromanschluss versetzt oder umgestellt wird?

Die Dauer für die Versetzung oder Umstellung Ihres Stromanschlusses hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Art und Umfang der geplanten Maßnahme (z.B. Versetzen des Hausanschlusskastens oder Umstellung von Freileitung auf Erdkabel)

  • Örtliche Gegebenheiten

  • Aktuell verfügbare Kapazitäten

Nach Eingang Ihrer Anmeldung über unseren Online-Service Netzanschluss ändern prüfen wir die Gegebenheiten und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot. Ein Installateurbetrieb unterstützt Sie vorab bei der Planung und kann eine erste Einschätzung zur voraussichtlichen Dauer geben.

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Wer muss den Baukostenzuschuss bezahlen?

Ob ein Baukostenzuschuss (BKZ) erforderlich ist, hängt von der Größe Ihres Netzanschlusses ab:

  • Kein BKZ fällt an bei Wohngebäuden mit 1–2 Wohneinheiten und einer Netzanschlusssicherung bis 3 x 50 A (entspricht 30 kW).

  • Ein BKZ wird erhoben bei Gewerbeeinheiten sowie bei Wohngebäuden mit mehr als 3 Wohneinheiten und einer Netzanschlusssicherung ab 3 x 63 A (entspricht 39 kW).

Die genaue Höhe richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten bzw. der beantragten Netzanschlussleistung. Details finden Sie in den Ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung.

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Wie lange dauert es, bis eine Leistungserhöhung durchgeführt wird?

Die Dauer hängt vom Umfang der gewünschten Leistungserhöhung sowie von den aktuell verfügbaren Kapazitäten ab. Daher kann sie individuell unterschiedlich ausfallen.

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Stromanschluss

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Das Erklärvideo fasst für Sie die wichtigsten Schritte auf dem Weg zum Anschluss an das öffentliche Stromnetz zusammen: von der Anmeldung, über das Angebot und die Auftragserteilung bis hin zur Zählersetzung und worauf Sie dabei achten müssen.