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Fragen & Antworten
Der Dachständer wird entfernt, sobald die Umstellung auf einen Erdkabelanschluss abgeschlossen ist und das Gebäude vollständig über das Erdkabel versorgt wird.
Wand- und Bodeneinführungen sind zwei Varianten, um Strom-, Wasser-, Gas- oder Telekommunikationsleitungen in ein Gebäude zu führen – je nach Bauweise des Hauses:
Wandeinführung (für Gebäude mit Keller): Es wird eine kompakte und sichere Mehrspartenhauseinführung durch die Wand realisiert. Dies beinhaltet die Installation eines Futterrohrs durch die Wand, oft im Rahmen eines Mauerdurchbruchs. Die Positionierung der Wandeinführung erfolgt üblicherweise im Eckbereich des Kellers. Dies ermöglicht die Montage des Hausanschlusskastens auf einer rechtwinklig zur Außenwand stehenden Mauer.
Bodeneinführung (für Gebäude ohne Keller): Hierbei erfolgt die Installation eines Grundkörpers der Bodeneinführung und eines dazugehörigen Leerrohrsystems vor der Erstellung der Bodenplatte. Die Positionierung der Bodeneinführung muss parallel zur Wand erfolgen und ein bestimmter Abstand wird eingehalten, um einen reibungslosen Anschluss von Gas- und Wasserleitungen zu ermöglichen.
Beide Varianten sorgen für eine sichere, platzsparende und normgerechte Einführung Ihrer Versorgungsleitungen, wobei spezifische Anforderungen je nach Bauart und Ausführung berücksichtigt werden müssen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Mehrspartenanschluss.
Für eine sichere Installation und gute Zugänglichkeit des Hausanschlusskastens und Zählerschranks sind folgende Freiflächen erforderlich:
Vor dem Hausanschlusskasten (HAK): mindestens 1,2 m
Seitlich des Hausanschlusskastens: jeweils 0,3 m
Durchgängige Höhe: mindestens 2,0 m
Vor dem Zählerschrank: mindestens 1,2 m
Breite des Zählerschranks: mindestens 1,0 m
Diese Abstände ermöglichen eine normgerechte Montage sowie eine sichere Wartung und Instandhaltung.
Hinweis: Stimmen Sie die genaue Ausführung frühzeitig mit einem zugelassenen Installateurbetrieb ab. So stellen Sie sicher, dass alle technischen Vorgaben erfüllt werden. Weitere Details finden Sie in den Technischen Anschlussbedingungen (TAB).
Nein, da der Anschluss an das Abwassersystem ein anderes Tiefenniveau des Grabens vorgibt. Eine Überbauung ist nicht möglich.
Nach der Herstellung des Stromanschlusses erhalten Sie eine Rechnung über die entstandenen Kosten. Alle anderen relevanten Dokumente, wie der Netzanschlussvertrag und technische Daten, haben Sie bereits im Angebotsstadium erhalten. Bitte bewahren Sie alle Unterlagen sorgfältig auf – sie enthalten wichtige Informationen für spätere Änderungen oder Erweiterungen Ihres Anschlusses.