Unsere Informationen für Sie
Fragen & Antworten
Der Zählerstand steht auf der Anzeige in der obersten Zeile der modernen Messeinrichtung. Der Zählerstand muss einmal pro Jahr abgelesen werden. In der Regel erhalten Sie von uns eine Ablesekarte oder werden anderweitig über die Ablesung informiert. Damit können Sie den Zählerstand selbst ablesen und uns diesen mitteilen. Nutzen Sie hierfür unseren Online-Service Zählerstandseingabe.
Um den Einbau, Ausbau oder Wechsel eines Wasserzählers anzumelden, beachten Sie bitte folgendes:
Einbau eines neuen Wasserzählers: Ein neuer Wasserzähler wird automatisch im Rahmen der Anmeldung eines Neuanschlusses installiert. Es ist kein separater Antrag erforderlich. Bitte beachten Sie, dass ein neuer Wasserzähler ausschließlich bei einem Neuanschluss installiert wird. Es gibt keinen separaten Antrag für einen neuen Wasserzähler ohne Neuanschluss.
Ausbau des Wasserzählers: Der Ausbau eines Wasserzählers erfolgt automatisch, wenn der Trinkwasseranschluss stillgelegt oder abgetrennt wird. Das heißt, ein Ausbau muss nicht separat angemeldet werden.
Wechsel des Wasserzählers: Ein Wechsel des Wasserzählers erfolgt ausschließlich durch die Netze BW Wasser GmbH. Wasserzähler können entweder innerhalb der Eichgültigkeit ausgetauscht werden oder im Rahmen einer Befundprüfung, die zuvor über unsere Webseite Wasserzähler beantragt werden muss.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Wasserzähler.
Die Inbetriebnahme einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung (SteuVE) nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) muss über Ihren ausführenden Elektroinstallateur im Kundenportal der Netze BW gemeldet werden.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Neuregelung § 14a EnWG.
Den Einbau, Wechsel oder Ausbau von Zähler vor Ort übernehmen Monteur*innen der Netze BW oder eine von uns beauftragte Firma. Selbstverständlich kann sich unsere Fachkraft mit einem Lichtbildausweis der Netze BW GmbH ausweisen.
Der Einbau, Ausbau oder Wechsel eines Gaszählers wird über ein Formular beantragt, das von Ihrem beauftragten und bei uns eingetragenen Installateurbetrieb eingereicht wird.
Hinweis: Aktuell können noch keine Gaszähler über das Kundenportal der Netze BW beantragt werden.