Unsere Informationen für Sie
Fragen & Antworten
Wie wird die Inbetriebnahme von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gemeldet?
Die Inbetriebnahme einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung (SteuVE) nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) muss über Ihren ausführenden Elektroinstallateur im Kundenportal der Netze BW gemeldet werden.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Neuregelung § 14a EnWG.
Wer führt den Einbau, Wechsel oder Ausbau von Zählern durch?
Den Einbau, Wechsel oder Ausbau von Zähler vor Ort übernehmen Monteur*innen der Netze BW oder eine von uns beauftragte Firma. Selbstverständlich kann sich unsere Fachkraft mit einem Lichtbildausweis der Netze BW GmbH ausweisen.
Wie beantrage ich den Einbau, Ausbau oder Wechsel eines Gaszählers?
Der Einbau, Ausbau oder Wechsel eines Gaszählers wird über ein Formular beantragt, das von Ihrem beauftragten und bei uns eingetragenen Installateurbetrieb eingereicht wird.
Hinweis: Aktuell können noch keine Gaszähler über das Kundenportal der Netze BW beantragt werden.
Wie kann ich einen Smart Meter beantragen?
Um einen Smart Meter zu beantragen, nutzen Sie bitte unser Online-Formular. Dort können Sie den Wechsel Ihres vorhandenen Stromzählers einfach und bequem anfordern.
Worin liegt der Unterschied zwischen RLM und Standardlastprofil (SLP)?
Standardlastprofil-Zähler (SLP-Zähler) werden in privaten Haushalten sowie in kleineren Gewerbebetrieben eingesetzt. Sie geben lediglich Auskunft über den Zählerstand, der normalerweise jährlich abgelesen wird. RLM-Zähler werden bei Großverbrauchern eingesetzt. Sie erfassen und übermitteln den Verbrauch kontinuierlich und in kurzen Intervallen. Auf diese Weise entsteht ein detailliertes Lastprofil.
Für weitere Informationen über den Unterschied zwischen RLM und dem Standardlastprofil besuchen Sie bitte unsere Webseite zur Registrierenden Leistungsmessung (RLM).