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Fragen & Antworten

Mantelrohre schützen die Leitungen Ihres Netzanschlusses und werden je nach Belastung unterschiedlich ausgeführt:

  • Überbaubare Mantelrohre

    • werden eingesetzt unter Garagen, Fundamentplatten oder anderen schweren Lasten

    • bestehen aus verstärktem Material

    • Kosten: 24,50 € pro laufendem Meter (netto)

  • Nicht überbaubare Mantelrohre

    • werden verwendet unter Pflasterflächen oder bei geringerer Belastung

    • Kosten: 16,50 € pro laufendem Meter (netto)

Die Auswahl des passenden Mantelrohrtyps erfolgt in Abstimmung mit Ihrer Elektrofachkraft und abhängig von den baulichen Gegebenheiten vor Ort.

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Wird Ihr Dach zusätzlich gedämmt, kann sich bei ungedämmtem Dachständerrohr Kondenswasser bilden. Dies kann zu Feuchtigkeitsschäden führen. Bitte klären Sie mit Ihrer Zimmerei oder einem Fachbetrieb, ob eine zusätzliche Abdichtung notwendig ist, und informieren Sie uns. Die Abdichtung erfolgt ausschließlich durch die Netze BW.

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Eine Zähleranschlusssäule ist ein Außenschrank, der den Übergabepunkt (Hausanschlusskasten) und die Messeinrichtung (Zähler) enthält. Diese Säulen werden verwendet, wenn es in einem Gebäude oder einer Anlage keinen geeigneten Hausanschlussraum gibt. Beispiele für solche Anwendungen sind Verteilerschränke von Kommunikationsanbietern, Mobilfunkmasten, Kleingartenanlagen oder Gebäude, die keinen zulässigen Hausanschlussraum bieten. 

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Ja, Sie können bestimmte Arbeiten auf Ihrem Grundstück in Eigenleistung durchführen. Dazu zählen:

  • Tiefbauarbeiten

  • Mauerdurchburch oder Kernlochbohrung

  • Fachgerechter Einbau der Mehrspartenhauseinführung (MSH)

  • Verlegung der zugehörigen Mantelrohre

Diese Eigenleistungen werden bei der Abrechnung Ihre Stromanschlusses berücksichtigt – es fallen für diese Arbeiten keine Kosten durch die Netze BW an. Weitere Details finden Sie in unserem Merkblatt zur Eigenleistung.

 

Hinweis: Bitte stimmen Sie Ihre geplanten Eigenleistungen im Vorfeld mit der Netze BW ab, damit die technischen Vorgaben eingehalten werden können.

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Ja, eine nachträgliche Abdichtung kann auch nach Abschluss Ihrer Arbeiten oder zu einem späteren Zeitpunkt – etwa nach einem Jahr – beauftragt werden.

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