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Unsere Informationen für Sie

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Fragen & Antworten

Wann wird eine nachträgliche Abdichtung gegen Kondenswasser erforderlich?

Wird Ihr Dach zusätzlich gedämmt, kann sich bei ungedämmtem Dachständerrohr Kondenswasser bilden. Dies kann zu Feuchtigkeitsschäden führen. Bitte klären Sie mit Ihrer Zimmerei oder einem Fachbetrieb, ob eine zusätzliche Abdichtung notwendig ist, und informieren Sie uns. Die Abdichtung erfolgt ausschließlich durch die Netze BW.

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Was ist ein Bestandsanschluss?

Ein Bestandsanschluss ist ein bereits vorhandener Netzanschluss, der für ein Gebäude oder eine Anlage besteht und in Betrieb ist.

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Kann ich Eigenleistungen durchführen?

Ja, Sie können bestimmte Arbeiten auf Ihrem Grundstück in Eigenleistung durchführen. Dazu zählen:

  • Tiefbauarbeiten

  • Mauerdurchburch oder Kernlochbohrung

  • Fachgerechter Einbau der Mehrspartenhauseinführung (MSH)

  • Verlegung der zugehörigen Mantelrohre

Diese Eigenleistungen werden bei der Abrechnung Ihre Stromanschlusses berücksichtigt – es fallen für diese Arbeiten keine Kosten durch die Netze BW an. Weitere Details finden Sie in unserem Merkblatt zur Eigenleistung.

 

Hinweis: Bitte stimmen Sie Ihre geplanten Eigenleistungen im Vorfeld mit der Netze BW ab, damit die technischen Vorgaben eingehalten werden können.

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Kann die nachträgliche Abdichtung auch später eingebaut werden?

Ja, eine nachträgliche Abdichtung kann auch nach Abschluss Ihrer Arbeiten oder zu einem späteren Zeitpunkt – etwa nach einem Jahr – beauftragt werden.

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Welche Voraussetzungen gelten für Eigenleistungen?

Wenn Sie bestimmte Arbeiten selbst übernehmen möchten – z. B. den Mauerdurchbruch oder Tiefbauarbeiten – ist das grundsätzlich möglich. Wichtig ist, dass: 

  • alle Eigenleistungen vorab mit der Netze BW abgestimmt werden, 

  • die Arbeiten fachgerecht und nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgen, 

  • ausschließlich gas- und wasserdichte Bauteilsysteme verwendet werden, 

  • die Verantwortung für Baustellenabsicherung bei Ihnen als Anschlussnehmer*in liegt. 

Bitte beachten Sie: Abdichtungen zwischen Futterrohr und Gebäude sind bei Eigenleistung nicht Teil des Leistungsumfangs der Netze BW. Weitere Details finden Sie in unserem Merkblatt zur Eigenleistung.

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