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Unsere Informationen für Sie

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Fragen & Antworten

Für Rückfragen oder den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage wenden Sie sich bitte schriftlich an: einspeiser-aln-ess@netze-bw.de

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Der Unterschied zwischen Einspeisung und Eigenverbrauch bei Photovoltaikanlagen liegt in der Nutzung des erzeugten Solarstroms:

  • Einspeisung: Hierbei wird der Solarstrom in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Der Betreiber der Photovoltaikanlage erhält dafür eine Einspeisevergütung, die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt ist. Diese Vergütung wird für einen bestimmten Zeitraum garantiert und bietet finanzielle Planungssicherheit. 

  • Eigenverbrauch: Beim Eigenverbrauch wird der erzeugte Solarstrom direkt im eigenen Haushalt oder Betrieb genutzt. Überschüssiger Strom kann zusätzlich in einem Batteriespeicher gespeichert werden.

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Um eine bestehende Anlage zu erweitern, sollten Sie folgende Schritte befolgen:

  1. Prüfung der Voraussetzungen: Überprüfen Sie, ob Ihr Dach oder die verfügbare Fläche ausreichend Platz und Tragfähigkeit für zusätzliche Module bietet.

  2. Kompatibilität der Komponenten: Stellen Sie sicher, dass die neuen Module und anderen Komponenten mit Ihrer bestehenden Anlage kompatibel sind.

  3. Anmeldung: Informieren Sie uns über unser Kundenportal über die geplante Erweiterung.

  4. Installation und Inbetriebnahme: Lassen Sie die neuen Module von einem Fachbetrieb installieren und in Betrieb nehmen.

  5. Meldung im Marktstammdatenregister: Melden Sie Ihre neue Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Photovoltaikanlage anmelden.

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Der Inbetriebnahmezeitpunkt, die Vergütungshöhe und die Vergütungsdauer bleiben unverändert, wenn defekte, beschädigte oder gestohlene Module an demselben Standort ersetzt werden. Dies gilt bis zur gesamten ursprünglich am Standort installierten Leistung. Treffen die genannten Punkten bei Ihnen zu, dann vergüten wir Sie wie gewohnt weiter.

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Im Fall von planbaren Steuerungsmaßnahmen im Rahmen des Redispatch 2.0 informieren wir den Einsatzverantwortlichen und der Anlagenbetreiber erhält eine Ausgleichszahlung. Mit der Zahlung wird der Anlagenbetreiber in der Höhe entschädigt, als wäre seine Erzeugungsanlage nicht geregelt worden.

Seltene Ausnahmen sind nicht planbare Notfallmaßnahmen, um das Netz in unmittelbaren Überlastungssituationen zu schützen. In diesem Fall erfolgt keine Ausgleichszahlung. Die Zielsetzung des Redispatch 2.0 ist, diese Notfallmaßnahmen zu vermeiden.
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Themenseite

Stromeinspeisung im Überblick

Alle Informationen rund um Ihre neue oder bestehende Erzeugungsanlage. 

Service

Photovoltaikanlage anmelden – So einfach geht's

In diesem Erklärfilm erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt eine Photovoltaikanlage anfragen und im Kundenportal hinzufügen können. 

Verfolgen Sie von dort ganz bequem den Fortschritt Ihrer Anfrage, erhalten Status-Meldungen zu bspw. erforderlichen Dokumente und haben jederzeit Einsicht über Ihre Unterlagen. Auch Ihre Elektrofachkraft kann Sie bei der Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage direkt im Portal unterstützen.