Unsere Informationen für Sie
Fragen & Antworten
Ist ein Umbau auf eine dauerhaft isolierte Freileitung möglich?
Ja, ein Umbau auf eine dauerhafte Isolierung ist möglich. Bitte setzen Sie sich dafür direkt mit uns in Verbindung. Die Kosten für den Umbau tragen Sie als Auftraggeber.
Was bedeutet Netzanschluss ändern – und was gehört alles dazu?
Eine Änderung des Netzanschlusses umfasst Anpassungen an einem bestehenden Netzanschluss. Unter Anschlussänderungen fassen wir Folgendes zusammen:
Nachrüstung: Installation zusätzlicher Verbrauchsgeräte, wie z.B. Wärmepumpen oder Wallboxen für Elektrofahrzeuge.
Leistungserhöhung: Anpassung des Netzanschlusses für höhere elektrische Leistung, z.B. für den Betrieb eines größeren Durchlauferhitzers oder einer zusätzlichen Klimaanlage.
Versetzung: Veränderung der Position des Netzanschlusses, z.B. bei Umbauarbeiten am Gebäude, der Verlegung des Hausanschlusskastens an eine andere Stelle oder der Umstellung von einem Freileitungs- auf einen Erdkabelanschluss.
Abtrennung: Erfolgt vor dem Gebäudeabriss oder der baulichen Maßnahmen. Die Anschlussleitung wird bis zur Grundstücksgrenze oder Versorgungsleitung zurückgebaut.
Stilllegung: Der Anschluss wird vorübergehend außer Betrieb gesetzt und gesichert. Die Anschlussleistung bleibt im Hausanschlussraum bestehen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Bestandsanschluss ändern und in den Checklisten unter Netzanschluss ändern.
Bekomme ich eine Rückvergütung für meine Eigenleistungen?
Ja, eine Rückvergütung ist möglich – wenn die Arbeiten vollständig und fachgerecht ausgeführt wurden. Rückvergütet werden unter anderem:
Mauerdurchbruch oder Kernlochbohrung: Der Durchmesser muss vorab mit der Netze BW abgestimmt werden.
Tiefbauarbeiten auf dem Grundstück, inkl. Aushub, Einsandung, Verlegung von Warnband, Wiederverfüllung, fachgerechter Verdichtung und Bereitstellung von geeignetem Sandmaterial. Wichtig: Die Leitungen bzw. Mantelrohre müssen aus Sicherheitsgründen sachgerecht eingesandet werden.
Bitte beachten Sie: Die Rückvergütung erfolgt nur, wenn die Arbeiten vorab mit der Netze BW abgestimmt und gemäß den technischen Vorgaben ausgeführt wurden. Weitere Details finden Sie in unserem Merkblatt zur Eigenleistung.
Was passiert bei unsachgemäßer Ausführung meiner Eigenleistungen?
Wenn Ihre Eigenleistungen nicht den technischen Vorgaben entsprechen, entstehen zusätzliche Aufwände für Nachbesserung. Diese:
werden Ihnen als Anschlussnehmer*in gesondert in Rechnung gestellt,
können zu Verzögerungen beim Bauablauf führen,
führen dazu, dass Teile der Leistung ggf. nicht angerechnet oder rückvergütet werden können.
Unsere Empfehlung: Lassen Sie die Mehrspartenhauseinführung (MSH) idealerweise durch uns oder ein beauftragtes Partnerunternehmen umsetzen – so sind Sie auf der sicheren Seite.
Alle Informationen für den Weg zu Ihrem Stromanschluss
Das Erklärvideo fasst für Sie die wichtigsten Schritte auf dem Weg zum Anschluss an das öffentliche Stromnetz zusammen: von der Anmeldung, über das Angebot und die Auftragserteilung bis hin zur Zählersetzung und worauf Sie dabei achten müssen.