Unsere Informationen für Sie
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Fragen & Antworten
Wenn Ihre Eigenleistungen nicht den technischen Vorgaben entsprechen, entstehen zusätzliche Aufwände für Nachbesserung. Diese:
werden Ihnen als Anschlussnehmer*in gesondert in Rechnung gestellt,
können zu Verzögerungen beim Bauablauf führen,
führen dazu, dass Teile der Leistung ggf. nicht angerechnet oder rückvergütet werden können.
Unsere Empfehlung: Lassen Sie die Mehrspartenhauseinführung (MSH) idealerweise durch uns oder ein beauftragtes Partnerunternehmen umsetzen – so sind Sie auf der sicheren Seite.