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Unsere Informationen für Sie

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Fragen & Antworten

Für die Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage nutzen Sie bitte unser Kundenportal.
 

Weitere Informationen rund um die Anmeldung finden Sie auf unserer Webseite Photovoltaikanlage anmelden.

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Die Änderungen Ihrer Erzeugungsanlage müssen Sie sowohl Ihrem Netzbetreiber als auch in bestimmten Fällen im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur melden.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Technische Änderungen.

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Ob ein Funkrundsteuerempfänger, Grid-Modul oder Fernwirktechnik zu installieren ist, oder eine Begrenzung der Netzeinspeisung auf 60 % der installierten Leistung vorzunehmen ist, hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Anlagenleistung (bei mehreren Anlagen ist die Gesamtleistung zu betrachten)

  • Zeitpunkt der Inbetriebnahme

  • Vorhandensein eines Smart Meters (intelligenten Messsystems) mit Steuerungseinrichtung

Eine Übersicht finden Sie auf unserer Webseite Netzsicherheitsmanagement.

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Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen wird anhand mehrerer Faktoren berechnet:

  1. Anlagengröße: Die Vergütungssätze sind gestaffelt nach der Leistung der Anlage in Kilowatt-Peak (kWp).

  2. Inbetriebnahmedatum: Das Datum der Inbetriebnahme ist entscheidend, da die Vergütungssätze monatlich sinken können (Degression).

  3. Einspeiseart: Es wird unterschieden zwischen Volleinspeisung (gesamter Strom wird eingespeist) und Teileinspeisung (nur nicht selbst verbrauchter Strom wird eingespeist).

 

Bitte beachten Sie: Wenn Ihre Anlage nach dem 25.02.2025 in Betrieb genommen wurde, sieht das Solarspitzengesetz vor, dass die EEG-Vergütung bei negativen Marktpreisen auf null gesetzt wird. Als Ausgleich wird der Vergütungszeitraum um die vollen Viertelstunden ohne Vergütung verlängert.

 

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Als Anlagenbetreiber müssen Sie folgende Schritte unternehmen, wenn Ihre Anlage stillgelegt wird:

  1. Beauftragung einer Elektrofachkraft: Eine zugelassene Fachkraft finden Sie in unserer Installateursuche.

  2. Stilllegung der Erzeugungsanlage: Bitte nutzen Sie das Formular Erklärung zur endgültigen Stilllegung einer Erzeugungsanlage.

  3. Stilllegung des Zählers: Die Beauftragung des Zählerausbaus erfolgt durch Ihre Elektrofachkraft über das Kundenportal. Sollten wir nicht für Ihren Zähler verantwortlich sein, veranlassen Sie bitte den Ausbau des Zählers bei Ihrem Messstellenbetreiber.

  4. Meldung im Marktstammdatenregister: Bitte denken Sie daran, die Stilllegung auch bei der Bundesnetzagentur zu melden.

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Themenseite

Stromeinspeisung im Überblick

Alle Informationen rund um Ihre neue oder bestehende Erzeugungsanlage. 

Service

Photovoltaikanlage anmelden – So einfach geht's

In diesem Erklärfilm erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt eine Photovoltaikanlage anfragen und im Kundenportal hinzufügen können. 

Verfolgen Sie von dort ganz bequem den Fortschritt Ihrer Anfrage, erhalten Status-Meldungen zu bspw. erforderlichen Dokumente und haben jederzeit Einsicht über Ihre Unterlagen. Auch Ihre Elektrofachkraft kann Sie bei der Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage direkt im Portal unterstützen.