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Unsere Informationen für Sie

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Fragen & Antworten

Wie kann ich meine geplante Photovoltaikanlage anmelden?

Für die Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage nutzen Sie bitte unser Kundenportal.
 

Weitere Informationen rund um die Anmeldung finden Sie auf unserer Webseite Photovoltaikanlage anmelden.

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An wen muss ich die Änderung meiner Erzeugungsanlage melden?

Die Änderungen Ihrer Erzeugungsanlage müssen Sie sowohl Ihrem Netzbetreiber als auch in bestimmten Fällen im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur melden.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Technische Änderungen.

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Wie hängen die Begriffe Direktversorgung, Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung zusammen?

Bei der Direktversorgung wird lokal – also auf oder an einem Mehrfamilien- oder Gewerbegebäude – Strom selbst produziert und Mieter*innen oder auch Mitgliedern einer Eigentümergemeinschaft angeboten. Der Strom wird also direkt – ohne Durchleitung durch das öffentliche Netz – im Gebäude verbraucht. Durch den direkten Bezug des Stroms entfallen Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgaben und Stromsteuer. 

 

Je nach Direktversorgungsmodell wird zwischen Mieterstrom und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung unterschieden. Letztes soll den Investitions- und Verwaltungsaufwand reduzieren. Auf der Webseite Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung finden Sie eine Abgrenzung zwischen Mieterstrom und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung.

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Welche technische Einrichtung ist für die Steuerbarkeit zu installieren?

Ob ein Funkrundsteuerempfänger, Grid-Modul oder Fernwirktechnik zu installieren ist, oder eine Begrenzung der Netzeinspeisung auf 60 % der installierten Leistung vorzunehmen ist, hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Anlagenleistung (bei mehreren Anlagen ist die Gesamtleistung zu betrachten)

  • Zeitpunkt der Inbetriebnahme

  • Vorhandensein eines Smart Meters (intelligenten Messsystems) mit Steuerungseinrichtung

Eine Übersicht finden Sie auf unserer Webseite Netzsicherheitsmanagement.

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Wie wird die Einspeisevergütung berechnet?

Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen wird anhand mehrerer Faktoren berechnet:

  1. Anlagengröße: Die Vergütungssätze sind gestaffelt nach der Leistung der Anlage in Kilowatt-Peak (kWp).

  2. Inbetriebnahmedatum: Das Datum der Inbetriebnahme ist entscheidend, da die Vergütungssätze monatlich sinken können (Degression).

  3. Einspeiseart: Es wird unterschieden zwischen Volleinspeisung (gesamter Strom wird eingespeist) und Teileinspeisung (nur nicht selbst verbrauchter Strom wird eingespeist).

 

Bitte beachten Sie: Wenn Ihre Anlage nach dem 25.02.2025 in Betrieb genommen wurde, sieht das Solarspitzengesetz vor, dass die EEG-Vergütung bei negativen Marktpreisen auf null gesetzt wird. Als Ausgleich wird der Vergütungszeitraum um die vollen Viertelstunden ohne Vergütung verlängert.

 

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Themenseite

Stromeinspeisung im Überblick

Alle Informationen rund um Ihre neue oder bestehende Erzeugungsanlage. 

Service

Photovoltaikanlage anmelden – So einfach geht's

In diesem Erklärfilm erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt eine Photovoltaikanlage anfragen und im Kundenportal hinzufügen können. 

Verfolgen Sie von dort ganz bequem den Fortschritt Ihrer Anfrage, erhalten Status-Meldungen zu bspw. erforderlichen Dokumente und haben jederzeit Einsicht über Ihre Unterlagen. Auch Ihre Elektrofachkraft kann Sie bei der Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage direkt im Portal unterstützen.