Unsere Informationen für Sie
Fragen & Antworten
Werde ich für Fernsteuerungsmaßnahmen an meiner Wallbox entschädigt?
Ja, dies erfolgt in Form einer Reduzierung des Netzentgeltes. Wenn Ihre Wallbox nach dem 01.01.2024 errichtet wurde und eine Leistung von mindestens 4,2 kW hat, haben Sie gemäß §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die Wahl zwischen folgenden Optionen:
Modul 1: einem netzbetreiberindividuellen pauschalen Betrag
Modul 2: einer prozentualen Reduzierung des Arbeitspreises (siehe Vergleich Veröffentlichung zu § 14a EnWG der Bundesnetzagentur)
Modul 3: ein zeitvariables Netzentgelt
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite zur Neuregelung § 14a EnWG
Eine Entschädigung für einzelne Ansteuerungen erfolgt nicht.
Was muss bei Wallboxen in Mehrfamilienhäusern beachtet werden?
Bitte sprechen Sie bei geplanter Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus zunächst mit Ihrer Elektrofachkraft. Mit unserem Online-Service Installateurbetriebe finden können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Mieter*innen bzw. die Wohneigentümergemeinschaft (WEG) benötigen die Zustimmung des/der Vermieters/Vermieterin bzw. der WEG, um Wallboxen anzufragen/anzumelden.
Um eine teure Überdimensionierung des Netzanschlusses für Mehrfamilienhäuser zu vermeiden, empfehlen wir ein sogenanntes Lastmanagement. Die verfügbare Netzanschlussleistung kann durch ein Lastmanagementsystem optimal auf alle zu ladenden Elektrofahrzeuge verteilt werden. So verhindern Sie Lastspitzen, die zur Erhebung eines höheren Baukostenzuschusses führen können.
Welche Varianten der Netzentgeltreduzierung gibt es?
Die Netzentgeltreduzierung umfasst verschiedene Abrechnungsmodelle (Module), die von der Bundesnetzagentur festgelegt wurden:
Modul 1 (Pauschaler Rabatt auf das Netzentgelt): Mit diesem Modul erhalten Sie einen netzbetreiberindividuellen pauschalen Rabatt in Höhe von 110 bis 190 Euro (brutto) im Jahr, abhängig von Ihrem Netzgebiet.
Modul 2 (Prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises): Bei diesem Modul wird das Netzentgelt um 60 Prozent gesenkt. Voraussetzung ist, dass es einen separaten Zähler für Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung gibt. Das Netzentgelt ist Teil Ihres Strompreises. Modul 2 kann zudem mit der Umlagebefreiung für Wärmestrom kombiniert werden und ist daher besonders für Wärmepumpen geeignet. Bitte beachten Sie, dass für dieses Modul ein aktiver Antrag beim Energielieferanten gestellt werden muss, sonst wird die Pauschale aus Modul 1 als Berechnungsgrundlage genutzt.
Modul 3 (zeitvariables Netzentgelt): Dieses zielt darauf ab, Lastspitzen im Netz zu reduzieren, indem Sie Ihre Verbräuche in Zeiten mit niedriger Netzauslastung verschieben. Dieses Modul ist nur in Verbindung mit Modul 1 kombinierbar.
Eine Elektrofachkraft kann Sie in Bezug auf das passende Modul für Ihren Bedarf beraten. Eine bei uns registrierte Elektrofachkraft können Sie mit unserem Online-Service Installateurbetrieb finden finden.
Darf die Netze BW die Installation meiner privaten Wallbox ablehnen?
Nein. Ab 01.01.2024 entfällt eine Genehmigungspflicht durch den Netzbetreiber. Ihre Elektrofachkraft muss lediglich die Inbetriebsetzung melden.
Ausnahmen sind öffentliche Ladeeinrichtungen.
Wer kann ein dynamisches oder statisches Lastmanagement installieren?
Für die Installation eines Lastmanagements wenden Sie sich bitte an Ihre Elektrofachkraft.
Mit unserem Online-Service Installateurbetriebe finden können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.