Unsere Informationen für Sie
Fragen & Antworten
Ja. Die Änderungen an Ihrem Stromanschluss müssen von der Netze BW genehmigt werden. Ihr Installateurbetrieb unterstützt Sie im gesamten Prozess, von der Planung bis zur Umsetzung der Leistungserhöhung.
Genehmigungspflichtige Verbrauchsgeräte sind Geräte, die nicht unter § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) fallen. Sie müssen je nach Art und Leistung entweder bei der Netze BW gemeldet oder vor der Inbetriebnahme genehmigt werden. Die Grundlage dafür sind die Technischen Anschlussbedingungen (TAB).
Folgende Verbrauchsgeräte sind zusätzlich zu genehmigen:
Alle Verbrauchsgeräte, die eine Summenleistung von insgesamt 12 kW erreichen oder überschreiten
Geräte, die durch Ihren Anschluss Rückwirkung auf das Netz besitzen (z. B. Schweißgeräte)
Hinweis: Lassen Sie sich von Ihrer Elektrofachkraft beraten. Sie prüft, ob Ihr Verbrauchsgerät genehmigungspflichtig ist und übernimmt die Anmeldung für Sie.
Die Kosten für eine Mehrspartenhauseinführung (MSH) hängen davon ab, ob sie durch die Wand oder durch die Bodenplatte erfolgt:
Durch die Wand (bei Gebäuden mit Keller): 495 Euro (netto) inklusive Einbau
Durch die Bodenplatte (bei Gebäuden ohne Keller): 650 Euro (netto)
Die MSH umfasst den gemeinsamen Anschluss für Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation.
Um eine Hauseinführung von der Netze BW zu erhalten, geben Sie Ihren Wunsch direkt bei der Anmeldung zum Stromanschluss im Kundenportal an. Nach Prüfung Ihrer Anfrage erhalten Sie ein Angebot, in dem die Hauseinführung unter dem Punkt „Dienstleistungen“ aufgeführt ist. Wenn Sie das Angebot annehmen möchten, senden Sie die Auftragserteilung bitte an die im Absender bzw. Briefkopf angegebene E-Mail-Adresse zurück.
Für die Anmeldung eines Stromanschlusses bei einem Neubau mit bis zu zwei Wohneinheiten benötigen wir einige grundlegende Unterlagen. Ihre Elektrofachkraft unterstützt Sie dabei, alle Angaben korrekt zusammenzustellen. Diese Unterlagen und Angaben sind erforderlich:
Ein amtlicher Lageplan mit Maßstab 1:500 (als PDF)
Ein Grundriss- bzw. Geschossplan mit markiertem Ort für die Hauseinführung (als PDF)
Zustimmungserklärung der Eigentümer*innen zur Anmeldung
Einverständniserklärung zur Datenweitergabe an Telekommunikationsunternehmen
Die geplante Länge der Anschlussleitung
Die benötigte Sicherungsgröße (z. B. 3x50 A oder höher)
Zusätzlich sollten Sie größere elektrische Verbraucher wie Wärmepumpen, Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge oder Durchlauferhitzer bei der Anmeldung berücksichtigen. Die Anmeldung erfolgt über unser Kundenportal.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Neubau anschließen.