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Unsere Informationen für Sie

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Fragen & Antworten

Was ist der Unterschied zwischen Stilllegung und Abtrennung?

Der Unterschied liegt vor allem im Umfang und in der Dauerhaftigkeit des Eingriffs.

 

  • Stilllegung: Bei der Stilllegung wir der Stromanschluss vorübergehend außer Betrieb gesetzt und gegen eine erneute Inbetriebnahme gesichert. Die Anschlussleitung wird nicht zurück gebaut und bleibt physisch im Hausanschlussraum (Technikraum) bei Ihnen vor Ort. 

  • Abtrennung: Eine Abtrennung erfolgt in der Regel bei einem Gebäudeabriss oder größeren baulichen Maßnahmen, bei denen der Stromanschluss dauerhaft entfernt werden muss.
    Dabei wird die Anschlussleitung bis zur Grundstücksgrenze oder sogar bis zur Versorgungsleitung zurückgebaut, um Platz für Bauarbeiten zu schaffen. Die Abtrennung ist endgültig und erfordert bei späterem Bedarf einen neuen Stromanschluss.

Welche Variante in Ihrem Fall infrage kommt, hängt von der individuellen Situation ab. Lassen Sie sich am besten im Vorfeld von Ihrer Elektrofachkraft beraten, um die passende Lösung zu finden.

 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Bestandsanschluss ändern.

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Muss ich für die Leistungserhöhung eine Genehmigung einholen?

Ja. Die Änderungen an Ihrem Stromanschluss müssen von der Netze BW genehmigt werden. Ihr Installateurbetrieb unterstützt Sie im gesamten Prozess, von der Planung bis zur Umsetzung der Leistungserhöhung.

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Was sind genehmigungspflichtige Verbrauchsgeräte?

Genehmigungspflichtige Verbrauchsgeräte sind Geräte, die nicht unter § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) fallen. Sie müssen je nach Art und Leistung entweder bei der Netze BW gemeldet oder vor der Inbetriebnahme genehmigt werden. Die Grundlage dafür sind die Technischen Anschlussbedingungen (TAB).

 

Folgende Verbrauchsgeräte sind zusätzlich zu genehmigen:

  • Alle Verbrauchsgeräte, die eine Summenleistung von insgesamt 12 kW erreichen oder überschreiten

  • Geräte, die durch Ihren Anschluss Rückwirkung auf das Netz besitzen (z. B. Schweißgeräte)

Hinweis: Lassen Sie sich von Ihrer Elektrofachkraft beraten. Sie prüft, ob Ihr Verbrauchsgerät genehmigungspflichtig ist und übernimmt die Anmeldung für Sie.

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Was kostet eine Mehrspartenhauseinführung?

Die Kosten für eine Mehrspartenhauseinführung (MSH) hängen davon ab, ob sie durch die Wand oder durch die Bodenplatte erfolgt:

  • Durch die Wand (bei Gebäuden mit Keller): 495 Euro (netto) inklusive Einbau

  • Durch die Bodenplatte (bei Gebäuden ohne Keller): 650 Euro (netto)

Die MSH umfasst den gemeinsamen Anschluss für Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation.

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Was muss ich tun, um eine Hauseinführung von der Netze BW zu erhalten?

Um eine Hauseinführung von der Netze BW zu erhalten, können Sie uns Ihren Wunsch im Onlineservice Netzanschluss anmelden mitteilen. Nachdem Ihre Anfrage geprüft wurde erhalten Sie ein Angebot zum Stromanschluss, in dem die Hauseinführung unter dem Punkt „Dienstleistungen“ aufgeführt ist. Wenn Sie das Angebot annehmen möchten, senden Sie die unterschriebene Auftragserteilung bitte an die im Absender bzw. Briefkopf angegebene E-Mail-Adresse zurück.

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Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Planung, Anmeldung, Herstellung oder Änderung Ihres Stromanschlusses.

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Alle Informationen für den Weg zu Ihrem Stromanschluss

Das Erklärvideo fasst für Sie die wichtigsten Schritte auf dem Weg zum Anschluss an das öffentliche Stromnetz zusammen: von der Anmeldung, über das Angebot und die Auftragserteilung bis hin zur Zählersetzung und worauf Sie dabei achten müssen.