Unsere Informationen für Sie
Fragen & Antworten
Die Anmeldung einer Freileitungsisolierung erfolgt einfach und bequem über unseren Online-Service Freileitungsisolierung.
Ja, eine Umstellung des Stromanschlusses vom Dach in den Keller ist grundsätzlich möglich. Dabei handelt es sich um eine kundenseitig initiierte Änderung am individuellen Hausanschluss.
Die Maßnahme ist kostenpflichtig und hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. Vor der Umstellung ist eine technische Prüfung durch die Netze BW erforderlich. In den meisten Fällen findet ein Vor-Ort-Termin mit unserer Baukoordination statt. Anschließend erhalten Sie ein individuelles Angebot für die Umstellung des Stromanschlusses in den Keller bzw. unter die Erde.
Bitte beachten Sie: Sollte die Umstellung aus wirtschaftlichen Gründen nicht realisierbar sein, kann die Maßnahme leider nicht umgesetzt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Bestandsanschluss ändern.
Der Hausanschlusskasten (HAK) ist der Übergabepunkt zwischen dem öffentlichen Stromnetz und der elektrischen Anlage des Gebäudes. Der HAK enthält die Hauptsicherungen und markiert die Stelle, an der die Verantwortung für die Stromversorgung vom Netzbetreiber auf Sie übergeht. In der Regel befindet sich der HAK an der Gebäudeaußenwand oder im Hausanschlussraum.
Die Leitungsauskunft zeigt, wo bestehende Stromleitungen verlaufen. So können Sie Ihre Bauplanung frühzeitig auf bestehende Versorgungsleitungen abstimmen und Schäden oder Unfälle vermeiden. Um eine Leitungsauskunft einzuholen, können Sie den entsprechenden Online-Service Leitungsauskunft nutzen.
Hinweis: Bereits vor Beginn der Bauarbeiten besteht eine Erkundigungs- und Sicherungspflicht für den Bauausführenden. Die Pflicht zum Einholen einer Leitungspflicht besteht sowohl für das ausführende Unternehmen als auch für Subunternehmen.
Ja, auch eine Stilllegung oder endgültige Abtrennung Ihres Stromanschlusses muss durch die Netze BW genehmigt werden. Ihr Installateurbetrieb unterstützt Sie dabei umfassend – von der Planung über die Antragstellung bis zur Umsetzung der Maßnahme.