Unsere Informationen für Sie
Fragen & Antworten
Wurde bereits eine freiwillige Vereinbarung für Ihre Wallbox abgeschlossen und Sie nehmen aufgrund einer getrennten Messung bereits reduzierte Netzentgelte in Anspruch, gilt eine Übergangszeit bis zum 01.01.2029. Bis zu diesem Datum muss die Einrichtung auf die Neuregelung § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) umgestellt werden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite zur Neuregelung § 14a EnWG.
Für Wallboxen ohne eine separate Messung findet die Neuregelgung des § 14a EnWG dauerhaft keine Anwendung. Ein freiwilliger Wechsel ist möglich. Sprechen Sie hierzu die Elektrofachkraft Ihres Vertrauens an. Eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden Sie mit dem Online-Service Installateurbetriebe finden.
Nein, die Netze BW ist für den Betrieb des Versorgungsnetzes verantwortlich und bietet keine Wallboxen zum Kauf oder zur Miete an. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an einen Anbieter für Wallboxen oder Ihre Elektrofachkraft.
Mit dem Online-Service Installateurbetriebe finden können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Ja, den erzeugten Strom Ihre Photovoltaikanlage können sie grundsätzlich zum Laden Ihres Elektroautos nutzen. Ihre Elektrofachkraft prüft die Hausinstallation und berät Sie zu den technischen Möglichkeiten und geltenden Vorgaben.
Reicht die Leistung Ihrer Hausanschlusses für die gewünschte Ladeleistung nicht aus, muss der Anschluss angepasst oder verstärkt werden.
Einen Antrag auf Leistungserhöhung bzw. Verstärkung Ihres Anschluss können Sie oder Ihre Elektrofachkraft bequem über unseren Online-Service Netzanschluss ändern stellen.