Unsere Informationen für Sie
Fragen & Antworten
Soll die Drosselung einer Wallbox aufgehoben oder eine zusätzliche Ladeeinrichtung installiert werden, ist eine Genehmigung durch die Netze BW nicht erforderlich. Dies gilt auch, wenn die zukünftige Ladeleistung 12 kW übersteigt.
Ihre Elektrofachkraft meldet uns lediglich die Inbetriebnahme der geänderten bzw. neu installierten Wallbox.
Informationen über aktuelle Förderungen finden Sie beispielsweise auf Webseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Viele Förderungen sind zeitlich begrenzt – verschaffen Sie sich am besten auf den Webseiten von Fördergebern einen aktuellen Überblick. Zusätzlich zu Förderungen auf Bundesebene kann es noch Fördermöglichkeiten auf Landesebene oder kommunaler Ebene geben. Besuchen Sie hierzu gerne auch die Webseite Ihrer Gemeinde.