Unsere Informationen für Sie
Fragen & Antworten
Wie melde ich die Erweiterung eines bestehenden Speichers?
Wie die Erweiterung zu melden ist, hängt davon ab, ob sich nur die Speicherkapazität oder auch die Entladeleistung ändert.
Wenn sich ausschließlich die Speicherkapazität ändert, reicht eine Anpassung der Angaben im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur – das können Sie selbst vornehmen. Eine separate Meldung an uns ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Ändern sich hingegen Speicherkapazität und/oder Entladeleistung, meldet Ihre Elektrofachkraft die Erweiterung mit dem Formular Erweiterung oder Austausch von Batteriespeichern per E-Mail an: einspeiser-aln-ess@netze-bw.de. Zusätzlich müssen auch in diesem Fall die Daten im Marktstammdatenregister aktualisiert werden.
Lassen Sie sich im Zweifel von Ihrer Elektrofachkraft beraten, um die richtige Vorgehensweise zu wählen.
Welche technischen Voraussetzungen muss ich für eine Photovoltaikanlage erfüllen?
Zu den wichtigen technischen Voraussetzungen für die Installation einer Photovoltaikanlage gehören:
Geeignete Dachfläche: Ihr Dach sollte von der Größe und Stabilität geeignet sein.
Statik des Daches: Das Dach muss das Gewicht der Solarmodule und der dazugehörigen Komponenten tragen können. Bei älteren Häusern sollte die Statik von einem Fachmann überprüft werden.
Verschattungsfreie Fläche: Die Dachfläche sollte möglichst frei von Schatten durch Bäume, Gebäude oder andere Hindernisse sein.
Platz für Wechselrichter: Im Haus sollte ausreichend Platz für den Wechselrichter und ggf. einen Speicher vorhanden sein, idealerweise in der Nähe des Zählerschranks.
Wie melde ich meinen Hausanschluss in Kombination mit einer Photovoltaikanlage an?
Mit der Meldung der fertiggestellten Hausinstallation wird durch Ihre Fachkraft die erforderliche Messeinrichtung bei uns beantragt. Wir veranlassen dann den Zählereinbau und verbinden Ihre Immobilie mit dem öffentliche Versorgungsnetz. Ihre Erzeugungsanlage melden Sie separat in unserem Kundenportal an.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Photovoltaikanlage anmelden.
Muss eine Änderung des Messkonzepts der Netze BW mitgeteilt werden?
Ja, eine Änderung des Messkonzepts muss der Netze BW mitgeteilt werden. Die Elektrofachkraft übernimmt in der Regel diese Aufgabe, indem sie die notwendigen Unterlagen einreicht.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Technische Änderungen.
Welche technischen Besonderheiten gibt es bei Mieterstrom oder gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung?
Eine Übersicht über die möglichen Messkonzepte bei Direktversorgung finden Sie in dem Datenblatt Auswahlblatt Direktversorgung.
Unabhängig davon, ob ein Mieterstrommodell oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vorliegt, gibt es für die Messung des erzeugten und direkt verbrauchten Stroms zwei Möglichkeiten:
Modell mit physischem Summenzähler
Modell mit virtuellem Summenzähler
Welche Kostenfaktoren und Bedingungen an diese Modelle geknüpft sind, können Sie der Gegenüberstellung auf unserer Webseite Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung entnehmen.
Photovoltaikanlage anmelden – So einfach geht's
In diesem Erklärfilm erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt eine Photovoltaikanlage anfragen und im Kundenportal hinzufügen können.
Verfolgen Sie von dort ganz bequem den Fortschritt Ihrer Anfrage, erhalten Status-Meldungen zu bspw. erforderlichen Dokumente und haben jederzeit Einsicht über Ihre Unterlagen. Auch Ihre Elektrofachkraft kann Sie bei der Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage direkt im Portal unterstützen.