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Unsere Informationen für Sie

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Fragen & Antworten

Wer darf eine Freileitungsisolierung in der Niederspannung beauftragen?

Es kann sowohl der/die Eigentümer*in als auch ein Dienstleister (z. B. Dachdecker*in) die Isolierung einer Niederspannungs-Freileitung beauftragen. Den/die Rechnungsempfänger*in können Sie uns abweichend vom Beauftragenden angeben. Als Dienstleister ist vor der Beauftragung der Freileitungsisolierung auf jeden Fall die Genehmigung des Eigentümers/der Eigentümerin einzuholen.

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Kann ich meinen Stromanschluss vom Dach in den Keller legen lassen?

Ja, eine Umstellung des Stromanschlusses vom Dach in den Keller ist grundsätzlich möglich. Dabei handelt es sich um eine kundenseitig initiierte Änderung am individuellen Hausanschluss.

 

Die Maßnahme ist kostenpflichtig und hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. Vor der Umstellung ist eine technische Prüfung durch die Netze BW erforderlich. In den meisten Fällen findet ein Vor-Ort-Termin mit unserer Baukoordination statt. Anschließend erhalten Sie ein individuelles Angebot für die Umstellung des Stromanschlusses in den Keller bzw. unter die Erde.

 

Bitte beachten Sie: Sollte die Umstellung aus wirtschaftlichen Gründen nicht realisierbar sein, kann die Maßnahme leider nicht umgesetzt werden. 

 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Bestandsanschluss ändern.

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Wo finde ich die Flurstücknummer für die Anmeldung?

Die Flurstücksnummer finden Sie in Ihrem Lageplan. Alternativ können Sie auch das Ortsbauamt Ihrer Kommune kontaktieren, um diese Information zu erhalten.

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Was bedeutet Anschlussleistung bzw. Leistungsbedarf?

Die Anschlussleistung bzw. der Leistungsbedarf beschreibt die maximale elektrische Leistung, die ein Gebäude gleichzeitig aus dem Stromnetz beziehen kann. Sie wird in Kilowatt (kW) angegeben und richtet sich nach der Anzahl und dem Verbrauch der elektrischen Geräte im Haus. Die Anschlussleistung ist wichtig, um den Netzanschluss richtig zu planen und so abzusichern, dass alle Geräte zuverlässig gleichzeitig betrieben werden können.

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Was muss ich bei der Installation leistungsstarker Geräte wie einer Wallbox oder Wärmepumpe beachten?

Leistungsstarke elektrische Geräte wie Wärmepumpen, Wallboxen oder Durchlauferhitzer benötigen deutlich mehr Strom. Sie sollten daher bereits in der frühen Planungsphase – idealerweise vor dem Bauantrag – berücksichtigt werden, um den Stromanschluss entsprechend dimensionieren zu können.

  • Leistungsbedarf ermitteln: Lassen Sie prüfen, wie viel Leistung das Gerät benötigt. Dies ist entscheidend für die Auslegung des Stromanschlusses.

  • Hausinstallation prüfen: Eine zugelassene Elektrofachkraft muss sicherstellen, dass Ihre bestehende Elektroinstallation geeignet ist.

  • Stromanschluss bewerten: Reicht Ihr Stromanschluss nicht aus, muss eine Leistungserhöhung beantragt werden. Die Anmeldung sollte idealerweise von einer zugelassenen Elektrofachkraft durchgeführt werden.

  • Zählereinbau: Ein zusätzlicher Zähler ist nicht zwingend erforderlich. Bitte besprechen Sie die Details mit Ihrer Elektrofachkraft. Diese beantragt den Zähler im Kundenportal.

  • Meldepflicht nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wallboxen oder Wärmepumpen) müssen gemeldet werden. Dies erfolgt durch Ihre zugelassene Elektrofachkraft.

Hinweis: Eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft unterstützt Sie bei der Anmeldung und Umsetzung. Über unseren Online-Service Installateurbetriebe finden können Sie geeignete Fachbetreibe in Ihrer Region suchen.

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Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Planung, Anmeldung, Herstellung oder Änderung Ihres Stromanschlusses.

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Alle Informationen für den Weg zu Ihrem Stromanschluss

Das Erklärvideo fasst für Sie die wichtigsten Schritte auf dem Weg zum Anschluss an das öffentliche Stromnetz zusammen: von der Anmeldung, über das Angebot und die Auftragserteilung bis hin zur Zählersetzung und worauf Sie dabei achten müssen.