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Unsere Informationen für Sie

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Fragen & Antworten

Es kann sowohl der/die Eigentümer*in als auch ein Dienstleister (z. B. Dachdecker*in) die Isolierung einer Niederspannungs-Freileitung beauftragen. Den/die Rechnungsempfänger*in können Sie uns abweichend vom Beauftragenden angeben. Als Dienstleister ist vor der Beauftragung der Freileitungsisolierung auf jeden Fall die Genehmigung des Eigentümers/der Eigentümerin einzuholen.

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Bei der Versetzung oder Umstellung auf einen Erdkabelanschluss, sind folgende Punkte zu beachten:

  • Geeigneter Installationsort: Im Gebäude muss ausreichend Platz für den neuen Hausanschluss vorhanden sein, idealerweise im Keller oder Technikraum. Folgende Räume sind hierfür ungeeignet: Wohnräume, Küchen, Toiletten, Bade- und Duschräume.

  • Technische Umsetzbarkeit: Unsere Baukoordination prüft die technische Machbarkeit der geplanten Versetzung oder Umstellung, in der Regel durch einen Vor-Ort-Termin.

  • Anpassung der Hausinstallation:  Die bestehende Hausinstallation muss den aktuellen technischen Vorgaben entsprechen.

Ihr Installationsbetrieb berät Sie hierzu individuell und unterstützt Sie bei der Planung und Umsetzung.

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Die Anschlussleistung bzw. der Leistungsbedarf beschreibt die maximale elektrische Leistung, die ein Gebäude gleichzeitig aus dem Stromnetz beziehen kann. Sie wird in Kilowatt (kW) angegeben und richtet sich nach der Anzahl und dem Verbrauch der elektrischen Geräte im Haus. Die Anschlussleistung ist wichtig, um den Netzanschluss richtig zu planen und so abzusichern, dass alle Geräte zuverlässig gleichzeitig betrieben werden können.

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Leistungsstarke elektrische Geräte wie Wärmepumpen, Wallboxen oder Durchlauferhitzer benötigen deutlich mehr Strom. Sie sollten daher bereits in der frühen Planungsphase – idealerweise vor dem Bauantrag – berücksichtigt werden, um den Stromanschluss entsprechend dimensionieren zu können.

  • Leistungsbedarf ermitteln: Lassen Sie prüfen, wie viel Leistung das Gerät benötigt. Dies ist entscheidend für die Auslegung des Stromanschlusses.

  • Hausinstallation prüfen: Eine zugelassene Elektrofachkraft muss sicherstellen, dass Ihre bestehende Elektroinstallation geeignet ist.

  • Stromanschluss bewerten: Reicht Ihr Stromanschluss nicht aus, muss eine Leistungserhöhung beantragt werden. Die Anmeldung sollte idealerweise von einer zugelassenen Elektrofachkraft durchgeführt werden.

  • Zählereinbau: Ein zusätzlicher Zähler ist nicht zwingend erforderlich. Bitte besprechen Sie die Details mit Ihrer Elektrofachkraft. Diese beantragt den Zähler im Kundenportal.

  • Meldepflicht nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wallboxen oder Wärmepumpen) müssen gemeldet werden. Dies erfolgt durch Ihre zugelassene Elektrofachkraft.

Hinweis: Eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft unterstützt Sie bei der Anmeldung und Umsetzung. Über unseren Online-Service Installateurbetriebe finden können Sie geeignete Fachbetreibe in Ihrer Region suchen.

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Die Stilllegung oder Abtrennung Ihres Stromanschlusses kann über unseren Online-Service Netzanschluss ändern beantragt werden. Ein Installateurbetrieb unterstützt Sie bei der Antragstellung und übernimmt gleichzeitig die Beantragung des Ausbaus Ihres Stromzählers.

Bitte beachten Sie: Ihr Installateurbetrieb beantragt zeitgleich den Ausbau Ihres Stromzählers über unser Kundenportal.

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Stromanschluss

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Planung, Anmeldung, Herstellung oder Änderung Ihres Stromanschlusses.

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